Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Anwesend: 14

  1. Der Umweltausschuss nimmt folgende Empfehlung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis:

Das generelle Badeverbot für die Rednitz wird aufgehoben und es wird (nur noch) auf Dauer vom Baden abgeraten, sobald dies in Anbetracht der Wasserqualität seitens des zuständigen Gesundheitsamtes beim Landratsamt Fürth für vertretbar erachtet wird. Dadurch wird die Rednitz nicht zum Badegewässer. Das Baden ist dann lediglich im Rahmen des Gemeingebrauchs auf eigene Gefahr zulässig.

 

  1. Sobald das Badeverbot für die Rednitz aufgehoben werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat nach Durchführung der erforderlichen Verfahren zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

a)       Eine entsprechende Änderungsverordnung zu § 1 der Verordnung über das Baden sowie das Betreten von Eisflächen im Stadtgebiet Fürth und

b)      eine Rechtsverordnung gemäß Art. 18 Abs. 3 Bayerisches Wassergesetz zur Regelung des Gemeingebrauchs der Rednitz. Dabei soll insbesondere der Bereich zwischen der Siebenbogenbrücke und dem Wehr an der Foerstermühle, also vor allem der Bereich der Uferpromenade, einbezogen werden. Hierbei sollen Badeverbotszonen südlich und nördlich des im Lageplan gemäß Anlage ausgewiesenen „Bereich Badestelle“ vorgesehen werden.