1. Der Bau- und Werksausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung auf der Grundlage des vorgelegten Vorentwurfes weiterzuführen.

2. Der Bau- und Werksausschuss beschließt, den Änderungsbereich der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 275a zu reduzieren.

3. Der Bau- und Werksausschuss beschließt, das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB weiterzuführen. Entsprechend § 13a Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

4. Der Bau- und Werksausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht weiterzuführen und den entsprechenden Änderungsbeschluss aufzuheben. Entsprechend § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB wird der wirksame Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.


Auf Nachfrage von Herrn StR Dr. Schmidt versichert die Baureferentin, dass die Verwaltung die Belange des Umweltschutzes im beschleunigten Verfahren genauso ernsthaft prüfen wird wie bei der regulären Umweltprüfung.