Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die in der Anlage befindliche Stellungnahme mit Einwendungen der Stadt Fürth zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, diese Stellungnahme und Einwendungen im Rahmen des Verfahrens abzugeben.

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage befindliche Stellungnahme mit Einwendungen der Stadt und beauftragt die Verwaltung, diese Stellungnahme und Einwendungen im Rahmen des Verfahrens abzugeben.


Der Bauausschuss ist mit der Stellungnahme der Stadt Fürth grundsätzlich einverstanden. Die Verwaltung wird aber gebeten, einzelne Bereiche (z.B. Forderung des Kreisverkehrs, Anbindung des Radverkehrs) noch stärker herauszuarbeiten.