Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2, Anwesend: 33, Persönlich beteiligt: 0

Hinweis an die Stadträte: bitte die Anlage 8 – OrgA Gutachten zuerst lesen. Es ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Abteilung Verkehrsplanung im Stadtplanungsamt besteht zukünftig aus den beiden SG „Konzeptionelle Verkehrsentwicklung“ und „Integrierte Straßenraumgestaltung“.

 

  1. Die SGL werden der Stelle 61357 bzw. 61210 übertragen. Die neuen Funktionsbezeichnungen lauten: SGL „Konzeptionelle Verkehrsentwicklung / stv. Abtl.“ und SGL „Integrierte Straßenraumgestaltung“.

 

  1. In der Abteilung Verkehrsplanung im Stadtplanungsamt werden folgende Stellen geschaffen:

 

·         2 VZÄ „TE SB Radverkehrsplanung“ in EGr 11 FGr 2; davon eine Stelle mit kw-Vermerk 31.12.2024

·         1 VZÄ „TE SB Straßenverkehrstechnik“ EGr 11 FGr 2

·         1 VZÄ „TE SB Straßenentwurfsplanung“ in EGr 11 FGr 1.

 

Der Stellendeckel von Rf. V wird mit den Personalkosten belastet.