Nachtrag: 13.04.2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Fürth - Entwässerungssatzung (EWS) vom 01.01.2018 zu ändern und unter anderem den Absatz 1 des § 8 EWS entsprechend der Vorlage zu ergänzen.

 

Der Satzungsentwurf wird nach stadtinterner Abstimmung dem Bau- und Werkausschuss/Stadtrat nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Im Vorgriff auf die o. a. Satzungsänderung wird die Werkleitung ermächtigt, bereits jetzt schon auf die Weiterbelastung von Kosten, die für die Umbindungen in 2021 anfallen, zu verzichten.


Die zweite Werkleiterin, Frau Gabriele Müller, erläutert die Vorlage der Verwaltung. Da eine Satzungsänderung mit Rückwirkung zum 01.01.2021 zusätzlichen Abstimmungsbedarf anderer Ämter erfordert, kann diese dem Bau- und Werkausschuss und dem Stadtrat voraussichtlich erst im Herbst 2021 vorgelegt werden.

 

Die Baureferentin Frau Lippert ergänzt, dass hier kein Verzicht auf Einnahmen vorliegt, sondern die Kosten in die Gebühr einfließen werden.

 

Der Ausschuss berät den TOP vor und bestätigt die Empfehlung zur Umsetzung.

 

Im Rahmen der vorgesehenen Satzungsänderung wird auch die kostenmäßige Behandlung der bisher im Privateigentum stehenden Hausanschlüsse im öffentlichen Raum geprüft werden.