Nachtrag: 20.04.2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Anwesend: 33, Persönlich beteiligt: 0

Die Empfehlung des Bau- und Werkausschusses vom 14.04.2021 dient dem Stadtrat zur Kenntnis.

 

Darin wurde die Verwaltung beauftragt, rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Fürth - Entwässerungssatzung (EWS) vom 01.01.2018 zu ändern und unter anderem den Absatz 1 des § 8 EWS entsprechend der Vorlage zu ergänzen.

Der Satzungsentwurf wird nach stadtinterner Abstimmung dem Bau- und Werkausschuss/Stadtrat nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Vorgriff auf die o. a. Satzungsänderung wird die Werkleitung ermächtigt, bereits jetzt schon auf die Weiterbelastung von Kosten, die für die Umbindungen in 2021 anfallen, zu verzichten.

 

Der Stadtrat bestätigt die Empfehlung des Werkausschusses und beschließt, dass bis zur Umsetzung der Satzungsänderung auf die individuelle Weiterberechnung der einzeln angefallenen Umbindungskosten an die Anlieger zu verzichten ist. Die Verrechnung der Kosten erfolgt künftig über die Gebührenkalkulation.


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