TOP 6.1 -ö- wird gemeinsam mit TOP 6.1.1 -ö- behandelt.

 

Die TOPs 6.1 -ö- und 6.1.1 -ö- werden vorgezogen und vor den TOPs 6, 6.2 und 6.2.1

-ö- zur Abstimmung gebracht.

 

Hiermit besteht Einverständnis.

 

Der Antrag gilt somit als erledigt.