TOP 6.2 -ö- wird gemeinsam mit TOP 6.2.1 -ö- behandelt. Hiermit besteht Einverständnis.

 

Die TOPs 6.2 -ö- und 6.2.1 -ö- werden vorgezogen und vor TOP 6 -ö- zur Abstimmung gebracht.

 

Der Antrag gilt somit als erledigt.