Sitzung: 24.06.2021 StR/133/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: BMPA/0812/2021
Die Wahl der Leitung des Referates VI (Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Liegenschaften) - § 6 der Hauptsatzung - wurde gemäß Art. 41 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.
Diese Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:
Horst Müller 36 Stimmen
Andreas Haas 1 Stimme
Ungültige Stimmen 10 Stimmen
Damit wurde Horst Müller mit 36 Stimmen zur Leitung des Referates VI für eine 4-jährige Amtszeit, beginnend am 01.08.2022, gewählt.
Gem. Anlage 1 zu Art. 45 KWBG entspricht das Grundgehalt bei wiedergewählten berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern der BGr B 4.
Daneben wird gemäß Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung, in gleicher Höhe wie bisher gewährt. Die Aufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.