1. Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2020.20 der Stadt Fürth vom 01.06.2021 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht vom Juni 2021.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie gleichzeitig gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierzu anzuhören und von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.