Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt folgende städtebauliche rahmengebende Entwicklungsziele für den Gebäudekomplex der Hauptpost (Bahnhofplatz 10 / Schwabacher Straße 51) als städtebauliches Konzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB:

Wesentliche Planungsziele sind die Stärkung des Versorgungsbereichs Innenstadt und die Verbesserung der Verhältnisse für den ÖPNV unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange:

 

1.    Entwicklung der Flächen in Ergänzung zum Bahnhofplatz im Sinne einer Mobilitätsdrehscheibe als öffentliche Einrichtung mit
-     Einrichtungen des ÖPNV (Lager- und Aufenthalts-, Warteflächen, Haltestellen,
      auch für Fernverkehr) (öffentlicher Zweck)
-     Fahrradabstellplätzen (Fahrradparkhaus) (öffentlicher Zweck)
-     Dienstleistungseinrichtungen (z.B. Post, sonstige Dienstleister)

2.    Im Falle einer Neubebauung bauliche Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Ziff. 1 mit Wohn- und Gewerbenutzung. Eine am Altbaubestand der Umgebung orientierte 3- bis 5-geschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von rund 15 m.

3.    Öffentlichkeitswirksame und kundenfrequenzerzeugende Erdgeschossnutzungen zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs und der Funktion des Kerngebiets

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt zur Umsetzung der vorgenannten Ziele die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 472 „Bahnhofplatz/Hauptpost“

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.