Sitzung: 14.07.2021 BWA/122/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: SpA/0941/2021
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat
beschließt folgende städtebauliche rahmengebende Entwicklungsziele für den
Gebäudekomplex der Hauptpost (Bahnhofplatz 10 / Schwabacher Straße 51) als
städtebauliches Konzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB:
Wesentliche Planungsziele sind die Stärkung des Versorgungsbereichs Innenstadt und die Verbesserung der Verhältnisse für den ÖPNV unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange:
1. Entwicklung
der Flächen in Ergänzung zum Bahnhofplatz im Sinne einer Mobilitätsdrehscheibe
als öffentliche Einrichtung mit
- Einrichtungen des ÖPNV (Lager- und
Aufenthalts-, Warteflächen, Haltestellen,
auch für Fernverkehr) (öffentlicher
Zweck)
- Fahrradabstellplätzen
(Fahrradparkhaus) (öffentlicher Zweck)
- Dienstleistungseinrichtungen (z.B.
Post, sonstige Dienstleister)
2. Im
Falle einer Neubebauung bauliche Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der
Ziff. 1 mit Wohn- und Gewerbenutzung. Eine am Altbaubestand der Umgebung
orientierte 3- bis 5-geschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von
rund 15 m.
3. Öffentlichkeitswirksame
und kundenfrequenzerzeugende Erdgeschossnutzungen zur Stärkung des zentralen
Versorgungsbereichs und der Funktion des Kerngebiets
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt zur Umsetzung der vorgenannten Ziele die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 472 „Bahnhofplatz/Hauptpost“
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.