Sitzung: 16.07.2021 POAu/085/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: PA/0845/2021
Zum 01.09.2022 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene) 13 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt.
Zum 01.10.2022 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene) 8 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) werden bei Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.
Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an.
Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant
werdende Ausbildungsstellen (z.B. Ausbildungsabbruch, Nichtbestehen von
Prüfungen) oder durch kurzfristige Absagen nicht besetzte Plätze nach
Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird das Personalreferat ermächtigt,
falls mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorliegen, Zusagen
im Vorgriff zu erteilen (unter Abzug im Folgejahr). Sollten wiederum, trotz
intensiver Bemühungen, nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber
gefunden werden, erfolgt Ermächtigung, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen
zu verzichten und den Bedarf ggf. anderweitig zu decken. Dasselbe gilt für den
Fall, dass aufgrund der Corona-Pandemie und seiner Auswirkungen die
Ausbildungskapazitäten nicht ausreichen, um eine ordnungsgemäße
Ausbildungsplanung durchzuführen.