Nachtrag: 21.07.2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

1.

Die Stadt Fürth verzichtet -im Gleichklang mit den Nachbarstädten Nürnberg und Erlangen- auf die Beschaffung und Überlassung von Luftreinigungsgeräten für die freien Träger gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung (…)“ vom 14.07.2021, sondern reicht, wie dort vorgesehen, die Fördergelder des Freistaates an die freien Träger weiter.

 

2.

Die Verwaltung prüft für die Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft die Notwendigkeit und Umsetzbarkeit der Aufstellung mobiler Luftreinigungsgeräte in den Gruppenräumen.