Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, die Verwaltung mit der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zu beauftragen und zwar

 

·         für alle Klassenzimmer in der 1. bis 6. Jahrgangsstufe (Variante 1)

 

·         für alle Klassenzimmer in der 1. bis 6. Jahrgangsstufe und Betreuungsräume (Variante 2)

 

·         nach dem Ergebnis der Bedarfsabfrage bei den Schulen (Variante 3).

 

Bei einer Entscheidung nach Variante 1 oder 2 sollen 15 Geräte zuzüglich beschafft werden, um etwaige noch nicht bekannte Bedarfe aus dem neuen Schuljahr abzudecken.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die erforderlichen Finanzmittel für die Beschaffung bereit zu stellen.


Der FVA hat Variante 2 beschlossen.