Sitzung: 29.07.2021 StR/134/2021
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 16, Anwesend: 46, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: SpA/0941/2021
Der Stadtrat beschließt folgende städtebauliche
rahmengebende Entwicklungsziele für den Gebäudekomplex der Hauptpost
(Bahnhofplatz 10 / Schwabacher Straße 51) als städtebauliches Konzept i. S. d.
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB:
Wesentliche Planungsziele sind die Stärkung des Versorgungsbereichs Innenstadt und die Verbesserung der Verhältnisse für den ÖPNV unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange:
1. Entwicklung
der Flächen in Ergänzung zum Bahnhofplatz im Sinne einer Mobilitätsdrehscheibe
als öffentliche Einrichtung mit
- Einrichtungen des ÖPNV (Lager- und
Aufenthalts-, Warteflächen, Haltestellen,
auch für Fernverkehr) (öffentlicher
Zweck)
- Fahrradabstellplätzen
(Fahrradparkhaus) (öffentlicher Zweck)
- Dienstleistungseinrichtungen (z.B.
Post, sonstige Dienstleister)
2. Im
Falle einer Neubebauung bauliche Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der
Ziff. 1 mit Wohn- und Gewerbenutzung. Eine am Altbaubestand der Umgebung
orientierte 3- bis 5-geschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von
rund 15 m.
3. Öffentlichkeitswirksame
und kundenfrequenzerzeugende Erdgeschossnutzungen zur Stärkung des zentralen
Versorgungsbereichs und der Funktion des Kerngebiets
Der Stadtrat beschließt zur Umsetzung der vorgenannten Ziele die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 472 „Bahnhofplatz/Hauptpost“
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.