Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 16, Anwesend: 46, Persönlich beteiligt: 0

Der Stadtrat beschließt folgende städtebauliche rahmengebende Entwicklungsziele für den Gebäudekomplex der Hauptpost (Bahnhofplatz 10 / Schwabacher Straße 51) als städtebauliches Konzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB:

Wesentliche Planungsziele sind die Stärkung des Versorgungsbereichs Innenstadt und die Verbesserung der Verhältnisse für den ÖPNV unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange:

 

1.    Entwicklung der Flächen in Ergänzung zum Bahnhofplatz im Sinne einer Mobilitätsdrehscheibe als öffentliche Einrichtung mit
-     Einrichtungen des ÖPNV (Lager- und Aufenthalts-, Warteflächen, Haltestellen,
      auch für Fernverkehr) (öffentlicher Zweck)
-     Fahrradabstellplätzen (Fahrradparkhaus) (öffentlicher Zweck)
-     Dienstleistungseinrichtungen (z.B. Post, sonstige Dienstleister)

2.    Im Falle einer Neubebauung bauliche Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Ziff. 1 mit Wohn- und Gewerbenutzung. Eine am Altbaubestand der Umgebung orientierte 3- bis 5-geschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von rund 15 m.

3.    Öffentlichkeitswirksame und kundenfrequenzerzeugende Erdgeschossnutzungen zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs und der Funktion des Kerngebiets

Der Stadtrat beschließt zur Umsetzung der vorgenannten Ziele die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 472 „Bahnhofplatz/Hauptpost“

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.