Sitzung: 29.07.2021 StR/134/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: SpA/0940/2021
Der
Stadtrat beschließt:
1. Für die Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Flurstück Nr. 686 der Gemarkung
Burgfarrnbach werden auf Antrag der Vorhabenträgerin der Flächennutzungsplan
geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Dieser erhält die
Bezeichnung V+E XXII „Solarpark
Burgfarrnbach II“. Der
Flächennutzungsplan wird entsprechend mit dem Verfahren mit der Änderungsnummer
2021.23 geändert. Der Geltungsbereich für beide Planverfahren ist aus Anlage 1
ersichtlich.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie
zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und
Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorhabenträgerin einen städtebaulichen Vertrag mit Regelungen zur Durchführung der Planung sowie zur Erschließung und Kostentragung zu entwickeln und vor Durchführung der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.