Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Anwesend: 12

Die verschiedenen Varianten zum Parkplatz Fürther Freiheit werden kontrovers diskutiert, Straßenverkehrsbehörde und Polizei erläutern ihre Standpunkte. Als Kompromiss wird die Verwaltung um Realisierung der Variante 4 aufgefordert. Entlang der Straße Fürther Freiheit und des Parkplatzes soll eine doppelte Fahrstreifenbegrenzung aufgebracht werden. SVA sagt die Anordnung zu, allerdings zunächst unter Rechtsgrundlage § 45 Abs. 1 Ziffer 6 StVO.