1.    Der Stadtrat beschließt die Beauftragung der Verwaltung mit der Umsetzung des als Anlage beigefügten Sirenennetzkonzepts für die Stadt Fürth. Die dafür zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 bereit zu stellen. Im Zuge der Vergabe der Errichtung der Sirenenstandorte ist gleichzeitig ein Wartungsvertrag auf 10 Jahre bei jährlicher Wartung mit der Firma abzuschließen, die den Auftrag zur Errichtung der Sirenen erhält.

 

2.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, alle Möglichkeiten der Förderung der Sirenen über die Förderprogramme des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Dabei ist im Falle einer Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren Förderprogrammen die jeweils für die Stadt Fürth günstigste Förderoption in Anspruch zu nehmen.

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3.    Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung für die Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen dem bisher beauftragten Ingenieurbüro als weitere Leistungen die „Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe“ und dann im weiteren Fortgang die „Bauoberleitung“ und „Objektbetreuung“ stufenweise übertragen wird.