Zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sich gegen einen Verkauf des Marstalls zu entscheiden und allenfalls die Begründung eines Erbbaurechts zu erwägen, erläutert der Referent für Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Liegenschaften, Herr Horst Müller, dass die Option „Erbbaurecht“ für den potenziellen Investor nicht in Frage kommt sowie dass die eigenständige, dringend notwendige Sanierung durch die Stadt Fürth nicht möglich ist.

Der Antrag gilt somit als erledigt.

 

Herr Stadtrat Eichmann (FDP) beantragt, dass im Rahmen der Verhandlungen hinsichtlich des Verkaufs des Marstalls mitaufgenommen wird, dass sich die Stadt Fürth für den Fall eines späteren Weiterverkaufs durch den Investor ein Vorkaufsrecht vorbehält. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.

- gegen 1 Stimme angenommen (47:1) -