Seitens TfA werden Mindereinnahmen zwischen 15.000 € und 18.000 € vermutet, sollte auf die Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen in der Wintersaison 2021 verzichtet werden.

Von Seiten der Verwaltung wird hingewiesen, dass der Gebührenverzicht für alle Freischankflächen gelten muss, unabhängig davon, ob Pavillons oder Elektroheizgeräte aufgestellt werden oder nicht.