Sitzung: 27.10.2021 FVA/116/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Seitens TfA werden Mindereinnahmen zwischen 15.000 € und
18.000 € vermutet, sollte auf die Sondernutzungsgebühren für die
Freischankflächen in der Wintersaison 2021 verzichtet werden.
Von Seiten der Verwaltung wird hingewiesen, dass der Gebührenverzicht für alle Freischankflächen gelten muss, unabhängig davon, ob Pavillons oder Elektroheizgeräte aufgestellt werden oder nicht.