Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschliessen:
- Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth wird in der vorliegenden und geprüften Form mit einer Bilanzsumme von EUR 160.997.162,90 festgestellt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 278.422,28 wird in voller Höhe an die Stadt Fürth ausgeschüttet. Offene Forderungen der StEF gegenüber der Stadt Fürth werden dabei in Abzug gebracht.
- Die Werkleitung wird entlastet.
In Art. 103 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) ist i. V. mit § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das
Land Bayern geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis,
die Erfolgsübersicht und der Lagebericht mit der Stellungnahme des
Werkausschusses dem Stadtrat vorzulegen sind. Die Abschlussprüfung und die
örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung
etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den Jahresabschluss in
öffentlicher Sitzung alsbald fest. Gleichzeitig beschließt er über die
Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Weiterhin ist über die Entlastung der Werkleitung zu beschließen.
Der Bau- und Werkausschuss hat den Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2009 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth in seiner
Sitzung am 02.03.2011 zur Kenntnis genommen. In dieser Sitzung ist dem Bau- und
Werkausschuss auch der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heilmaier
& Partner GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
zum 31. Dezember 2009 zur Verfügung gestellt worden.
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2009 vom 01.07.2011 (siehe
Anlage) ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.11.2011
beraten worden.
Der Jahresabschluss 2009 ist nun vom Stadtrat
endgültig festzustellen. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 9 der Betriebssatzung der
Stadtentwässerung Fürth fällt es in die Zuständigkeit des Bau- und
Werkausschusses dem Stadtrat einen Vorschlag für die Feststellung des
Jahresergebnisses, die Behandlung des Ergebnisses und die Entlastung der
Werkleitung vorzulegen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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nein |
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ja |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
|
Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- RpA-Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2009 beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fürth (StEF) vom 01.07.2011
- Stellungnahme StEF zum v. g. Bericht vom 27.07.2011
- Kurzübersicht des RpA zum v. g. Bericht vom 13.10.2011
- Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.11.2011