Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth (StEF)
Vorlage
StEF/008/2012
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschliessen:

  1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth wird in der vorliegenden und geprüften Form mit einer Bilanzsumme von EUR 160.997.162,90 festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 278.422,28 wird in voller Höhe an die Stadt Fürth ausgeschüttet. Offene Forderungen der StEF gegenüber der Stadt Fürth werden dabei in Abzug gebracht.
  3. Die Werkleitung wird entlastet.

 


In Art. 103 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) ist i. V. mit § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Stadtrat vorzulegen sind. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung alsbald fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Weiterhin ist über die Entlastung der Werkleitung zu beschließen.

 

Der Bau- und Werkausschuss hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth in seiner Sitzung am 02.03.2011 zur Kenntnis genommen. In dieser Sitzung ist dem Bau- und Werkausschuss auch der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heilmaier & Partner GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2009 zur Verfügung gestellt worden.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2009 vom 01.07.2011 (siehe Anlage) ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.11.2011 beraten worden.

 

Der Jahresabschluss 2009 ist nun vom Stadtrat endgültig festzustellen. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 9 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Fürth fällt es in die Zuständigkeit des Bau- und Werkausschusses dem Stadtrat einen Vorschlag für die Feststellung des Jahresergebnisses, die Behandlung des Ergebnisses und die Entlastung der Werkleitung vorzulegen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Wirtschaftsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

wenn nein, Deckungsvorschlag:

     

 

 


  • RpA-Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2009 beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fürth (StEF) vom 01.07.2011
  • Stellungnahme StEF zum v. g. Bericht vom 27.07.2011
  • Kurzübersicht des RpA zum v. g. Bericht vom 13.10.2011
  • Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.11.2011