Betreff
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaket, Schulsozialarbeit an der Hans-Böckler-Schule
Vorlage
SchvA/008/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport nimmt von der beabsichtigten, bis 2013 befristeten, Stellenschaffung „Schulsozialarbeit an der Hans-Böckler-Schule“ zustimmend Kenntnis.


Durch Änderungen in den Sozialgesetzbüchern wurde rückwirkend zum 01.01.2011 das sog. Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt (vgl. u. A. § 28 SGB II). Mit diesen Leistungen soll Kindern arbeitsloser oder gering verdienender Eltern bessere Bildungschancen bzw. ein besserer Zugang zur sozialen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.

 

Zur Umsetzung dieser Leistungen erhält die Stadt einen höheren Anteil der Kosten der Unterkunft.  Nach einer Ausarbeitung des Referat IV/Stab-PI – H. Dr. Roth vom 23.03.2011 darf die Stadt Fürth mit Mittelzuweisungen von insg. ca. 1,65 Mio € rechnen.

 

Ein Teil dieses Geldes (2,8 % der Kosten der Unterkunft  = 562.800 €) ist speziell für Schulsozialarbeit und Kosten des Mittagessen für Hortkinder vorgesehen. Diese Mittel sind bis einschl. 2013 befristet.

 

Für den Bereich Schulsozialarbeit ist durch Referat I und die Hans-Böckler-Schule die Schaffung von

 

            1 Vollzeitstelle für Schulsozialarbeit an der Hans-Böckler-Schule Fürth

 

beabsichtigt.

 

 

 

 

Aufgabenbeschreibung:

Die Vollzeitkraft soll  in enger Abstimmung mit der Schulleitung auf vertraulicher Basis Ansprechpartner/-in bei schulischen, familiären und persönlichen Problemen der Schülerinnen und Schüler sein, hierbei die Eltern beraten und unterstützen.

Ferner soll sie bei der beruflichen Orientierung der Schüler mitwirken.

Mit den entsprechenden Beratungsstellen und Jugendfreizeiteinrichtungen (z. B. Alpha) soll sie kooperieren und die Fälle mit den Lehrkräften und der Schulleitung besprechen und abstimmen.

 

Außerdem soll sie mit den Lehrkräften und der Schulleitung zur Gestaltung des Schullebens und Ganztagsbildung zusammenarbeiten. Zusätzlich wird erwartet, dass sie Projekte in den Klassen zum Erlernen der Konfliktbewältigung durchführt.

 

Qualifikation:

Nachdem die Vollzeitkraft an einer Real- und Wirtschaftsschule tätig sein wird, ist ein Dipl. Sozialpädagoge mit EGr. S12  notwendig.

 

Finanzierung:

Wie oben ausgeführt, werden durch den Bund bis einschl. 2013, 562.800 € für Schulsozialarbeit und Kosten des Mittagessen für Hortkinder bereitgestellt. Nach telefonischer Rücksprache mit Jugendamt – H. Modschiedler wurden 2011 in Einrichtungen wie Horten und Kindergärten für Mittagessen insgesamt 270.000 € ausgegeben. Ferner werden aus diesem Topf zwei Halbtagskräfte Schulsozialarbeit/Lernförderung mit einem Volumen von insg. ca. 61.000 Euro/Jahr finanziert.

Aus dem verbleibenden Bundesmitteln könnte daher die Finanzierung der Vollzeitkraft bis 2013 sichergestellt werden.

 

Parallel soll zur Förderunschädlichkeit ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für das Regelförderungsprogramm zur Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) vom Jugendamt beantragt werden, um eine eventuelle Weiterfinanzierung über 2013 hinaus  nicht zu verbauen.

 

Zeitplan:

Die Kraft soll im Idealfall ab April 2012, spätestens aber ab Mai 2012 Dienst leisten.

 

Personalauswahl:

Der vorgenannte Zeitplan ist eng. Deshalb soll auf eine neue Stellenausschreibung verzichtet und das Personal aus einem Pool noch vorhandener Bewerbungen aus früheren, ähnlichen Stellenausschreibungen zurückgegriffen werden. Sollten sich keine geeigneten Bewerbungen aus diesen Stellenausschreibungen ergeben, soll die Stelle neu ausgeschrieben werden.


 


 

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Ca. 60.000 €

 

nein

x

ja

Ca. 60.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Bundesmittel, Hortmittagessen und Schulsozialarbeit, Bildungs- und Teilhabepaket