Betreff
Bauvorhaben Stauraumkanal mit Pumpwerk und Druckleitung in Stadeln, Umleitungskonzept für den Fuß- und Radverkehr
Vorlage
SpA/051/2012
Aktenzeichen
SpA/051/2012, SpA/Vpl-Hg-218
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss nimmt das Umleitungskonzept zustimmend zur Kenntnis.

 

Über die Erfahrungen mit den möglichst dauerhaft beizubehaltenden Radverkehrsanlagen und Querungshilfen soll zu gegebener Zeit berichtet werden. 


Ab Mai 2012 setzt der Stadtentwässerungsbetrieb (StEF) die Arbeiten am Neubau des Stauraumkanals durch Stadeln in Richtung Norden fort. Nacheinander sollen hierzu die Bauabschnitte 4 und 5 realisiert werden.

 

Bauabschnitt 4:          2012                           Fischerberg – Karl-Hauptmannl-Straße

Bauabschnitt 5:          2013 – 2014               Stadelner Hauptstraße ab Karl-Hauptmannl-Straße
                                                                       nordwärts bis Ortseingang Mannhof

 

Über beide Bauabschnitte hinweg muss der überregionale und stark benutzte RegnitzRadweg im Bereich Karl-Hauptmannl-Straße/Fischerberg gesperrt werden. Während Bauabschnitt 4 gilt dies zusätzlich auch für den Geh- und Radweg entlang der Stadelner Straße im Abschnitt von der Regnitzbrücke bis zum Fischerberg (Weg von Atzenhof/Vach nach Stadeln).

 

Zusätzlich wird die südliche Karl-Hauptmannl-Straße für den Baustellenverkehr, und an ihrem westlichen Ende für die Baustelleineinrichtung benötigt. Sie kann nicht mehr zum Parken und Halten genutzt werden und dient nur noch als Zufahrt für Anwohner und Baufirmen.

 

Gemeinsam haben StEF, SvA, SpA und TfA ein umfassendes Konzept für den umzuleitenden Fußgänger- und Radverkehr sowie den Bring- und Holverkehr der Eltern zum Kindergarten Karl-Hauptmannl-Straße entwickelt.

 

Aus zahlreichen diskutierten Lösungen wurden vier Konzeptbestandteile entwickelt:

 

a)         Sicherung und Beschilderung der umfangreichen Umleitungswege

b)         Anlage von Schutzstreifen und Querungshilfen in der Stadelner Hauptstraße

c)         Nutzung des privaten Feldweges südlich der Stadelner Straße während Bauabschnitt 4

d)        Kindergartenparkplatz am Kirchweihplatz (mit Querungshilfe Stadelner Hauptstraße)

 

In der Anlage sind diese Punkte in Skizzen und Lageplänen wiedergegeben.

 

Sicherung und Beschilderung der umfangreichen Umleitungswege

 

Das in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellte Konzept sieht vor, dass der sonst auf dem RegnitzRadweg stattfindende Verkehr von nördlich der Karl-Hauptmannl-Straße bis zur Straße Am Regnitzhang auf die Stadelner Hauptstraße verlagert wird. Auch für den Ost-West-Verkehr wird der Weg über die Straße Am Regnitzhang ausgeschildert. Der Fischerberg wird für den Radverkehr nicht als Umleitung empfohlen, da er steil, stark befahren und unübersichtlich ist und keine Querungshilfe besitzt. In Bauabschnitt 4 lässt sich hier auch kein durchgängiger Gehweg anbieten, da die Kanalbauarbeiten die Geh- und Radwege voll in Anspruch nehmen.

 

Anlage von Schutzstreifen und Querungshilfen in der Stadelner Hauptstraße

 

Auf der Stadelner Hauptstraße kann eine vertretbare Abwicklung des vom RegnitzRadweg hier her verlagerten Radverkehrs nur mit der Schaffung von Radverkehrsanlagen erreicht werden. Sowohl die Belastung durch Kraftfahrzeuge (ca. 8.000 – 12.000 pro Tag), als auch die Menge der durch die Umleitung zu erwartende Radfahreranzahl (bis zu 900 pro Tag) erfordern dies. Hierfür wird die Markierung von Schutzsteifen für den Radverkehr und an der Einmündung Am Regnitzhang eine langgezogene Querungshilfe für Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Sie dient dem Einfädeln der nordwärts fahrenden Radler in den Verkehrsfluss und verbessert zugleich die Querbarkeit der Stadelner Hauptstraße im Umfeld der Ladengeschäfte und des Edeka.

 

Für die Kostenschätzung wurde durch SpA eine Massenermittlung vorgenommen. Zu diesen Massen wurde ein Preisvergleich auf Basis von Leistungsverzeichnissen für unvorhergesehene Maßnahmen durchgeführt. Demnach ist es wegen der dreijährigen Liegedauer voraussichtlich kostengünstiger, die Fahrbahnmarkierungen dauerhaft anstatt mit provisorisch aufzuklebender Baustellenmarkierung herzustellen. Bei einer maßnahmenbezogenen Ausschreibung ist voraus­sichtlich mit einem niedrigeren Preisniveau zu rechnen. Da alle mit der Kanal­bau­maß­nahme ursächlich verbundenen Kosten des Umleitungskonzepts von StEF getragen werden, ergibt sich damit die Chance, die Radverkehrsanlagen nach dem Ende der Umleitung beizubehalten. In den drei Umleitungsjahren können dazu Erfahrungen im Sinne der im BWA 09.02.2011 für diesen Abschnitt beauftragten Variantenstudie gesammelt werden.

 

Nutzung des privaten Feldweges südlich der Stadelner Straße während Bauabschnitt 4

 

Über den Nordrand der Stadelner Feinbauernwiesen verläuft ein geschotterter Privatweg, der in der Praxis von vielen Fußgängern und Radlern als Abkürzungen Richtung Vach benutzt wird. Er muss für die Dauer des Bauabschnittes 4 (Mai 2012 – November 2012) als Umleitungsstrecke genutzt werden. Die erforderlichen Verhandlungen mit dem Eigentümer des Weges hat StEF erfolgreich abgeschlossen. Der Geh- und Radweg parallel zur Stadelner Straße wird in dieser Zeit gesperrt und dient StEF als Baustelleneinrichtungsfläche und Baugrube.

 

Kindergartenparkplatz am Kirchweihplatz (mit Querungshilfe Stadelner Hauptstraße)

 

An beiden Enden der südlichen Karl-Hauptmannl-Straße sind Kanalbaugruben geplant, die jeweils von umfangreichen Baustelleneinrichtungen umgeben sind. Wegen der beengten Verhältnisse kann der Kindergarten Karl-Hauptmannl-Straße nur noch zu Fuß erreicht werden. Für das Bringen und Holen der Kinder wird der Kirchweihplatz außerhalb der Kirchweihzeit als Parkplatz für den Kindergarten eingerichtet. Zur sicheren Querung der Stadelner Hauptstraße wird eine mobile Querungshilfe (Insel) vorgesehen, deren genaue Lage an den jeweiligen Bauabschnitt angepasst werden muss. Die Querungshilfe spannt zugleich den Raum für einen Linksabbiegestreifen in die Karl-Hauptmannl-Straße auf, den nordwärts fahrende Radfahrer zum Wechsel zurück auf den dort links beginnenden Gehweg (Rad frei) nutzen können.

 


Finanzierung:

 

Die Umleitungsmaßnahmen werden von StEF als Verursacher finanziert (hier nicht dargestellt). Zur dauerhaften Übernahme der Radverkehrsanlagen werden nach Abschluss der Maßnahme im Bereich Karl-Hauptmannl-Straße Markierungsanpassungen für ca. 5.000 T€ notwendig. Sie sollen aus dem Projektbudget „Radfahren in Fürth“ finanziert werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (nicht dargestellt: StEF)

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

5.000 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 5900.9500.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Umleitungskonzept (11 Seiten)