Der Bau- und Werkausschuss nimmt das Umleitungskonzept zustimmend zur Kenntnis.
Über die Erfahrungen mit den möglichst dauerhaft beizubehaltenden Radverkehrsanlagen und Querungshilfen soll zu gegebener Zeit berichtet werden.
Ab Mai 2012
setzt der Stadtentwässerungsbetrieb (StEF) die Arbeiten am Neubau des
Stauraumkanals durch Stadeln in Richtung Norden fort. Nacheinander sollen
hierzu die Bauabschnitte 4 und 5 realisiert werden.
Bauabschnitt 4: 2012 Fischerberg
– Karl-Hauptmannl-Straße
Bauabschnitt 5: 2013 – 2014 Stadelner Hauptstraße ab Karl-Hauptmannl-Straße
nordwärts
bis Ortseingang Mannhof
Über beide
Bauabschnitte hinweg muss der überregionale und stark benutzte RegnitzRadweg im
Bereich Karl-Hauptmannl-Straße/Fischerberg gesperrt werden. Während
Bauabschnitt 4 gilt dies zusätzlich auch für den Geh- und Radweg entlang
der Stadelner Straße im Abschnitt von der Regnitzbrücke bis zum Fischerberg
(Weg von Atzenhof/Vach nach Stadeln).
Zusätzlich wird die
südliche Karl-Hauptmannl-Straße für den Baustellenverkehr, und an ihrem
westlichen Ende für die Baustelleineinrichtung benötigt. Sie kann nicht mehr
zum Parken und Halten genutzt werden und dient nur noch als Zufahrt für
Anwohner und Baufirmen.
Gemeinsam haben
StEF, SvA, SpA und TfA ein umfassendes Konzept für den umzuleitenden Fußgänger-
und Radverkehr sowie den Bring- und Holverkehr der Eltern zum Kindergarten
Karl-Hauptmannl-Straße entwickelt.
Aus zahlreichen
diskutierten Lösungen wurden vier Konzeptbestandteile entwickelt:
a) Sicherung und Beschilderung der
umfangreichen Umleitungswege
b) Anlage von Schutzstreifen und
Querungshilfen in der Stadelner Hauptstraße
c) Nutzung des privaten Feldweges südlich
der Stadelner Straße während Bauabschnitt 4
d) Kindergartenparkplatz am Kirchweihplatz
(mit Querungshilfe Stadelner Hauptstraße)
In der Anlage sind
diese Punkte in Skizzen und Lageplänen wiedergegeben.
Sicherung und Beschilderung der umfangreichen
Umleitungswege
Das in der Anlage
zur Beschlussvorlage dargestellte Konzept sieht vor, dass der sonst auf dem
RegnitzRadweg stattfindende Verkehr von nördlich der Karl-Hauptmannl-Straße bis
zur Straße Am Regnitzhang auf die Stadelner Hauptstraße verlagert wird. Auch
für den Ost-West-Verkehr wird der Weg über die Straße Am Regnitzhang
ausgeschildert. Der Fischerberg wird für den Radverkehr nicht als Umleitung
empfohlen, da er steil, stark befahren und unübersichtlich ist und keine
Querungshilfe besitzt. In Bauabschnitt 4 lässt sich hier auch kein durchgängiger
Gehweg anbieten, da die Kanalbauarbeiten die Geh- und Radwege voll in Anspruch
nehmen.
Anlage von Schutzstreifen und Querungshilfen
in der Stadelner Hauptstraße
Auf der Stadelner
Hauptstraße kann eine vertretbare Abwicklung des vom RegnitzRadweg hier her
verlagerten Radverkehrs nur mit der Schaffung von Radverkehrsanlagen erreicht
werden. Sowohl die Belastung durch Kraftfahrzeuge (ca. 8.000 – 12.000 pro Tag),
als auch die Menge der durch die Umleitung zu erwartende Radfahreranzahl (bis
zu 900 pro Tag) erfordern dies. Hierfür wird die Markierung von Schutzsteifen
für den Radverkehr und an der Einmündung Am Regnitzhang eine langgezogene
Querungshilfe für Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Sie dient dem Einfädeln der
nordwärts fahrenden Radler in den Verkehrsfluss und verbessert zugleich die
Querbarkeit der Stadelner Hauptstraße im Umfeld der Ladengeschäfte und des
Edeka.
Für die
Kostenschätzung wurde durch SpA eine Massenermittlung vorgenommen. Zu diesen
Massen wurde ein Preisvergleich auf Basis von Leistungsverzeichnissen für
unvorhergesehene Maßnahmen durchgeführt. Demnach ist es wegen der dreijährigen
Liegedauer voraussichtlich kostengünstiger, die Fahrbahnmarkierungen dauerhaft
anstatt mit provisorisch aufzuklebender Baustellenmarkierung herzustellen. Bei
einer maßnahmenbezogenen Ausschreibung ist voraussichtlich mit einem
niedrigeren Preisniveau zu rechnen. Da alle mit der Kanalbaumaßnahme
ursächlich verbundenen Kosten des Umleitungskonzepts von StEF getragen werden,
ergibt sich damit die Chance, die Radverkehrsanlagen nach dem Ende der
Umleitung beizubehalten. In den drei Umleitungsjahren können dazu Erfahrungen
im Sinne der im BWA 09.02.2011 für diesen Abschnitt beauftragten
Variantenstudie gesammelt werden.
Nutzung des privaten Feldweges südlich der
Stadelner Straße während Bauabschnitt 4
Über den Nordrand
der Stadelner Feinbauernwiesen verläuft ein geschotterter Privatweg, der in der
Praxis von vielen Fußgängern und Radlern als Abkürzungen Richtung Vach benutzt
wird. Er muss für die Dauer des Bauabschnittes 4 (Mai 2012 –
November 2012) als Umleitungsstrecke genutzt werden. Die erforderlichen
Verhandlungen mit dem Eigentümer des Weges hat StEF erfolgreich abgeschlossen.
Der Geh- und Radweg parallel zur Stadelner Straße wird in dieser Zeit gesperrt
und dient StEF als Baustelleneinrichtungsfläche und Baugrube.
Kindergartenparkplatz am Kirchweihplatz (mit
Querungshilfe Stadelner Hauptstraße)
An beiden Enden der
südlichen Karl-Hauptmannl-Straße sind Kanalbaugruben geplant, die jeweils von
umfangreichen Baustelleneinrichtungen umgeben sind. Wegen der beengten
Verhältnisse kann der Kindergarten Karl-Hauptmannl-Straße nur noch zu Fuß
erreicht werden. Für das Bringen und Holen der Kinder wird der Kirchweihplatz
außerhalb der Kirchweihzeit als Parkplatz für den Kindergarten eingerichtet.
Zur sicheren Querung der Stadelner Hauptstraße wird eine mobile Querungshilfe
(Insel) vorgesehen, deren genaue Lage an den jeweiligen Bauabschnitt angepasst
werden muss. Die Querungshilfe spannt zugleich den Raum für einen
Linksabbiegestreifen in die Karl-Hauptmannl-Straße auf, den nordwärts fahrende
Radfahrer zum Wechsel zurück auf den dort links beginnenden Gehweg (Rad frei)
nutzen können.
Finanzierung:
Die
Umleitungsmaßnahmen werden von StEF als Verursacher finanziert (hier nicht
dargestellt). Zur dauerhaften Übernahme der Radverkehrsanlagen werden nach
Abschluss der Maßnahme im Bereich Karl-Hauptmannl-Straße Markierungsanpassungen
für ca. 5.000 T€ notwendig. Sie sollen aus dem Projektbudget „Radfahren in
Fürth“ finanziert werden.
Finanzielle
Auswirkungen (nicht dargestellt: StEF) |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
5.000
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
5900.9500.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Umleitungskonzept (11 Seiten)