Betreff
Bebauungsplan Nr. 433 Gewerbegebiet "Hardhöhe West" Verkehrstechnische Erschließung des Gesamtgebietes Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Vorlage
TfA/022/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BA am 15.02.2012:

Die Vorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zur verkehrstechnischen Erschließung und deren sofortige Umsetzung für das Gewerbegebiet „Hardhöhe West“.

 

Für StR am 29.02.2012:

Die Vorlage des Baureferates wird zum Kenntnis genommen.

 

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zur verkehrstechnischen Erschließung und deren sofortige Umsetzung für das Gewerbegebiet „Hardhöhe West“.


Die Stadt Fürth beabsichtigt, im Westen der Stadt – zwischen der Würzburger Straße (Bundesstraße 8), der Hafenstraße, der Bahnlinie Nürnberg/Würzburg und der Straße Am Kieselbühl, das Gewerbegebiet „Hardhöhe West“ (Bebauungsplan Nr. 433) zu errichten.

 

Im Rahmen des Satzungsverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 433 Gewerbegebiet „Hardhöhe West“ erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Bürger.

 

Das umliegende Hauptverkehrsnetz schließt das geplante Gewerbegebiet über die Würzburger Straße / Hafenstraße / Südwesttangente an das übergeordnete Straßennetz an.

 

Die Planung sieht im Wesentlichen die Errichtung einer Verflechtungsspur an der Bundesstraße 8 vor, um die Verkehrsicherheit im Bestand zu erhöhen und das zusätzliche Verkehrsaufkommen sicher in das bestehende Straßennetz integrieren zu können.

 

Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt 1 Würzburger Straße/Am Kieselbühl muss an die veränderten Verkehrsverhältnisse angepasst werden.

 

An der Einmündung von der Würzburger Straße in die Hafenstraße (Knotenpunkt 3) ist eine neue Lichtsignalanlage geplant.

 

Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt 5 Hafenstraße/Einmündung B8 Würzburger Straße ist anzupassen.

 

Die Anbindung des Gewerbegebietes an die Hafenstraße ist mittels signalgesteuerter T-Einmündung vorgesehen. Der anbaufreie Straßenabschnitt beträgt ca. 150 m.

Die geplanten Maßnahmen dienen dazu, das zusätzliche Verkehrsaufkommen aus dem neuen Gewerbegebiet verkehrssicher aufnehmen zu können ohne das bestehende Verkehrsnetz zu überlasten. Mit Datum vom 01.08.2011 wurde hierfür ein Zuwendungsantrag nach GVFG/FAG über das Staatliche Bauamt bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Die Aufnahme in das Förderkontingent des Freistaates Bayern für das Jahr 2012 wurde der Stadt mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 21.12.2011 mitgeteilt.

 

In Abstimmung mit der geplanten gewerblichen Nutzung erfolgte die Planung der „inneren Erschließung“.

 

Zur Ansiedlung des Biofachmarktes war es erforderlich, die nordöstliche Erschließungsstraße BA I bis zum 30.06.2011 im Teilausbau, d. h. noch ohne Parkbuchten und Gehwege, zu errichten.

 

Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen zur Fortführung der Maßnahmen zur „inneren Erschließung“ im Teilausbau vorbereitet.

 

Ferner sollen die Straßenbauarbeiten für die Zuwendungsmaßnahme ausgeschrieben werden.

 

Die Grunderwerbsverhandlungen werden durch das Liegenschaftsamt geführt, das zuversichtlich ist, diese zeitnah zu einem erfolgreichen Abschluss führen zu können.

 

Nachdem die neu zu errichtende Lichtsignalanlage am Knotenpunkt 3, sowie die anzupassende Lichtsignalanlage am Knotenpunkt 5 auch Bestandteil des Umleitungskonzeptes für die Arbeiten an der Graf-Stauffenberg-Brücke sind und sämtliche Lichtsignalanlagen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit als Gesamtpaket ausgeschrieben werden sollten, soll dieses Ausschreibungsverfahren vorgezogen werden. Es ist vorgesehen und notwendig, die Umleitungsstrecke für die Graf-Stauffenberg-Brücke bis Ende Mai/Anfang Juni 2012 einzurichten, so dass im ersten Schritt der Knotenpunkt 3 signaltechnisch ausgerüstet werden muss und die Anpassungsmaßnahmen am Knotenpunkt 5 erfolgen müssen. Die anderen Anlagen werden in Abstimmung mit dem Baufortschritt der Bauarbeiten für die Zuwendungsmaßnahme errichtet, bzw. angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Gewerbegebiet erhält eine durchgehende Straßenverbindung mit zwei anschließenden Stichstraßen. Alle Straßen werden mit einer Fahrstreifenbreite von 2 x 3,50 m ausgebaut und erhalten einen bituminösen Belag.

 

Die beidseitigen Gehwege sollen mit einer Breite von 1,75 m errichtet werden. Deren Ausführung ist mit grauen Betongehwegplatten vorgesehen. Sofern möglich, sind Parkbuchten mit 2,50 m Breite an den Fahrbahnrand angeschlossen.

 

Die durchgehende Straßenverbindung hat eine Gesamtlänge von ca. 850 m, die beiden Stichstraßen sind jeweils ca. 155 m lang.

 

Ferner ist eine 3,50 m breite Wegeverbindung zur Philipp-Reis-Straße vorgesehen. Deren Lage, sowie die Lage der südlichen Stichstraße (Achse 400) können sich in Abstimmung mit den jeweiligen Investoren noch geringfügig verändern.

 

Die Regelquerschnitte für die Straßenbaumaßnahmen zur „inneren Erschließung“ und für den zuwendungsfähigen Anteil sind als Anlage beigefügt.

 

Die Finanzierung der verkehrstechnischen Erschließung erfolgt über das Sondervermögen „Gewerbegebiet Hardhöhe West“. Für Einzelmaßnahmen wurden eigene Haushaltsstellen gebildet.

 

Aufgrund der geschilderten Sachverhalte und im Hinblick auf die angestrebte Ansiedlung von Gewerbebetrieben ist die sofortige Umsetzung der Erschließung des Gewerbegebietes erforderlich. Das laufende Bebauungsplanverfahren wird parallel zu Ende geführt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

5,745 Mio.

 

nein

X

ja

15.300,--

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Mandant Hardhöhe-West

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan; Regelquerschnitt Erschließungsstraßen, Regelquerschnitt Anbindung Hafenstraße und Verflechtungsstreifen