Betreff
Klageverfahren bezüglich der G8 Kostenerstattung nach dem Konnexitätsprinzip
Vorlage
Käm/017/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung wird beauftragt, die Klage vom 07.08.2006 gegen den Freistaat Bayern zurückzunehmen.


Bisheriger Sachstand:

Auf der Grundlage des StR-Beschlusses vom 26.07.2006 wurde mit Schriftsatz vom 07.08.2006 fristwahrend Klage gegen die Zuwendungsbescheide aus dem Förderprogramm IZBB („Initiative, Zukunft, Bildung und Betreuung“) für G8-bedingte Investitionskosten eingereicht.

 

Hintergrund dieser Klage war das mit der Einführung des 8-stufigen Gymnasiums (G 8) verbundene, neu in der Bayerischen Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip in Art. 83 BV. Diesem Prinzip zufolge hat der Freistaat bei den Kommunen/Landkreisen/Bezirken auferlegten Maßnahmen für volle Kostendeckung zu sorgen. Da diese Kostendeckung durch die am 15.08.2005 erstellten Zuwendungsbescheide nicht gegeben war, wurde die Klage eingereicht.

Die Klageerhebung entsprach dem Vorgehen mehrerer mittelfränkischer Städte und Landkreise wie bspw. den Städte Erlangen und Schwabach sowie die Landkreise Fürth und Nürnberger Land, die ebenfalls Klage gegen die Zuwendungsbescheide beim Freistaat Bayern einlegten.

 

Verhandlungen zwischen dem Bayerischen Städtetag und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus führten dazu, dass Ende des Jahres 2006 mit Zweitbescheiden eine zusätzliche Förderung gewährt wurde. Vor dem Hintergrund weiterer Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden und dem Freistaat sowie eines eventuellen Pilotprozesses der Stadt München wurde zwar die Klage nicht zurückgenommen, jedoch das Ruhen des Klageverfahrens mit Schriftsatz vom 13.12.2006 beantragt. 

 

 

 

Neue Entwicklungen

Mittlerweile hat die Regierung von Mittelfranken nach Vorliegen der Verwendungsnachweise, also der endgültigen tatsächlich entstandenen Baukosten, die Förderleistungen festgesetzt und mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet.

 

Für die Stadt Fürth ergibt sich nun folgende abschließende Finanzierung:

 

 

Maßnahme

 

Baukosten

 

 

zuwendungsfähige

Baukosten

 

Förderung

 

Förder-quote

 

 

Eigen-anteil

 

Förder-quote

 

 

 

 

 

 

 

 

 

%

 

 

 

%

 

Helene-Lange

 

 

1.244.199

 

1.018.041

 

974.101

 

95,7

 

270.098

 

78,3

 

Heinrich-Schliemann

 

 

371.000

 

274.000

 

269.000

 

98,2

 

102.000

 

72,5

 

Hardenberg

 

 

1.708.0002)

 

1.364.000

 

1.313.000

 

96,3

 

402.000

 

76,9

 

Soldnerschule1)

 

 

637.000

 

546.000

 

472.000

 

86,4

 

166.000

 

74,1

 

Gesamt

 

 

 

 

3.202.000

 

3.028.000

 

94,6

 

 

 

 

 

1) Keine G8 Maßnahme

2) Hierbei handelt es sich um die Antragssumme; Die Gesamtkosten für die Maßnahme inkl. Erweiterungsbau (FAG-Förderung) betrug rd. 4,1 Mio €   

 

Anzumerken ist, dass eine Vergleichbarkeit der Förderquoten insbes. auch mit Maßnahmen anderer Städte und Landkreise nicht möglich ist.

Entscheidend ist, wie und was im Zuge der Einzelmaßnahme gebaut wurde und ob ggfls. aus technischen/wirtschaftlichen Gründen auch nicht konnexitätsrelevante Arbeiten im Rahmen der gesamten Baumaßnahme durchgeführt worden sind. Setzt man die Förderung in das Verhältnis zu den zuwendungsfähig anerkannten Kosten ergibt sich bei den städtischen Maßnahmen eine Förderquote von rd. 94,6%. 

 

Ziel der städtischen Planungen war es, die Maßnahmen so zu gestalten und festzulegen, dass im Ergebnis eine höchstmögliche Bezuschussung möglich war. Dies war dort nicht möglich, wo auch andere nicht G8 bedingte Bautätigkeiten sinnvoller Weise, da Bedarf vorhanden war, gleich mit ausgeführt wurden.

Bspw. wurde im Rahmen der Maßnahme „Heinrich-Schliemann-Gymnasium“, neben dem Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung für die Mittags-/Nachmittagsbetreuung, auch die im Kellergeschoss vorhandenen WC Anlagen umgebaut. Die Kosten in Höhe von insgesamt rd. 92 Tsd. € konnten jedoch nur zu 50% als zuwendungsfähig anerkannt werden, da neben dem Umbau gleichzeitig auch die Sanierung der WC-Anlagen realisiert wurde.

Beim Helene-Lange-Gymnasium wurden insgesamt 5 Räume mit einer Fläche von 340 m2 verbaut, G8 bedingt (100%ige Förderung) waren jedoch nur rd. 210 m2 als förderfähig anerkannt worden. Die restlichen 130 m2 wurden nur nach IZBB gefördert (90%), da diese nicht zu den erforderlichen Räumen gehören, die gemäß der Bekanntmachung für Investitionen im Hinblick auf die Einführung des achtjährigen Gymnasiums vom 27.12.2004 notwendig sind. Ebenso verhält es sich beim Hardenberg-Gymnasium.

 

Neben der grundsätzlichen Frage, wie und was gebaut wurde ist auch zu berücksichtigen, dass gemäß Ziffer 2.3 der Bekanntmachungsergänzung für die G8 Einführung vom 15.09.2006, die Baunebenkosten auf 18% der Kosten des Bauwerks (KG3) und der Außenanlagen (KGR 5) beschränkt wurden und während des Baus anfallende Kostensteigerungen ebenfalls nicht erstattet werden.    

 

 

Sachstand der G8 Klagen anderer Kommunen

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat am 24.03.2010 beschlossen, dass die Stadt München keine Klage erheben wird. Damit wird es kein Pilotverfahren geben, deren Ausgang zur Verringerung eines Prozessrisikos abgewartet werden sollte.

Auf Rückfrage bei den anderen, ebenfalls Klage eingereichten Städten und Landkreise (bspw. Stadt Erlangen, Stadt Schwabach, Landkreis Fürth, Landkreis Nürnberger Land) erhielt die Stadt die Information, dass auch hier die Klagen entweder bereits zurückgenommen wurden bzw. in Kürze zurückgenommen werden sollen.

 

 

 

Weitere Vorgehensweise

Die dargestellten Entwicklungen führen dazu, dass das Prozessrisiko einer Wiederaufnahme der Klageverfahren nun höher einzuschätzen ist. Zum einen kann man mangels Pilotverfahren jetzt nicht auf einen Präzedenzfall bei der Landeshauptstadt München verwiesen werden. Zum anderen ist auch schwer zu begründen, warum ein zusätzlicher Raumbedarf allein durch die Einführung des G8 verursacht wird. Vielmehr ergeben sich häufig Mischlagen, sodass ein vollständiger Kostenersatz nicht realistisch war.

Im Hinblick auf die Baunebenkosten, der Erstattung von anfallenden Mehrkosten im während des Baus und den zusätzlichen Raumbedarf müsste man darüber hinaus gegen die Bekanntmachung (a. a. o.) selbst vorgehen. Da auch das Rechtsamt diese Auffassung teilt, empfiehlt die Verwaltung die noch anhängigen Klagen zurückzunehmen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: