Die Verwaltung wird beauftragt, die Klage vom 07.08.2006 gegen den Freistaat Bayern zurückzunehmen.
Bisheriger Sachstand:
Auf der Grundlage des
StR-Beschlusses vom 26.07.2006 wurde mit Schriftsatz vom 07.08.2006
fristwahrend Klage gegen die Zuwendungsbescheide aus dem Förderprogramm IZBB („Initiative,
Zukunft, Bildung und Betreuung“) für G8-bedingte Investitionskosten eingereicht.
Hintergrund dieser Klage war
das mit der Einführung des 8-stufigen Gymnasiums (G 8) verbundene, neu in der
Bayerischen Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip in Art. 83 BV.
Diesem Prinzip zufolge hat der Freistaat bei den Kommunen/Landkreisen/Bezirken
auferlegten Maßnahmen für volle Kostendeckung zu sorgen. Da diese Kostendeckung
durch die am 15.08.2005 erstellten Zuwendungsbescheide nicht gegeben war, wurde
die Klage eingereicht.
Die Klageerhebung entsprach dem
Vorgehen mehrerer mittelfränkischer Städte und Landkreise wie bspw. den Städte
Erlangen und Schwabach sowie die Landkreise Fürth und Nürnberger Land, die
ebenfalls Klage gegen die Zuwendungsbescheide beim Freistaat Bayern einlegten.
Verhandlungen zwischen dem
Bayerischen Städtetag und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus
führten dazu, dass Ende des Jahres 2006 mit Zweitbescheiden eine zusätzliche
Förderung gewährt wurde. Vor dem Hintergrund weiterer Verhandlungen zwischen
den Spitzenverbänden und dem Freistaat sowie eines eventuellen Pilotprozesses
der Stadt München wurde zwar die Klage nicht zurückgenommen, jedoch das Ruhen
des Klageverfahrens mit Schriftsatz vom 13.12.2006 beantragt.
Neue Entwicklungen
Mittlerweile hat die
Regierung von Mittelfranken nach Vorliegen der Verwendungsnachweise, also der
endgültigen tatsächlich entstandenen Baukosten, die Förderleistungen
festgesetzt und mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet.
Für die Stadt Fürth
ergibt sich nun folgende abschließende Finanzierung:
Maßnahme |
Baukosten |
zuwendungsfähige Baukosten |
Förderung |
Förder-quote |
Eigen-anteil |
Förder-quote |
|
€ |
€ |
€ |
% |
€ |
% |
Helene-Lange |
1.244.199 |
1.018.041 |
974.101 |
95,7 |
270.098 |
78,3 |
Heinrich-Schliemann |
371.000 |
274.000 |
269.000 |
98,2 |
102.000 |
72,5 |
Hardenberg |
1.708.0002) |
1.364.000 |
1.313.000 |
96,3 |
402.000 |
76,9 |
Soldnerschule1) |
637.000 |
546.000 |
472.000 |
86,4 |
166.000 |
74,1 |
Gesamt |
|
3.202.000 |
3.028.000 |
94,6 |
|
|
1) Keine G8 Maßnahme
2) Hierbei handelt es sich um die Antragssumme; Die Gesamtkosten für
die Maßnahme inkl. Erweiterungsbau (FAG-Förderung) betrug rd. 4,1 Mio €
Anzumerken ist, dass
eine Vergleichbarkeit der Förderquoten insbes. auch mit Maßnahmen anderer
Städte und Landkreise nicht möglich ist.
Entscheidend ist,
wie und was im Zuge der Einzelmaßnahme gebaut wurde und ob ggfls. aus
technischen/wirtschaftlichen Gründen auch nicht konnexitätsrelevante Arbeiten
im Rahmen der gesamten Baumaßnahme durchgeführt worden sind. Setzt man die
Förderung in das Verhältnis zu den zuwendungsfähig anerkannten Kosten ergibt
sich bei den städtischen Maßnahmen eine Förderquote von rd. 94,6%.
Ziel der
städtischen Planungen war es, die Maßnahmen so zu gestalten und festzulegen,
dass im Ergebnis eine höchstmögliche Bezuschussung möglich war. Dies war dort
nicht möglich, wo auch andere nicht G8 bedingte Bautätigkeiten sinnvoller
Weise, da Bedarf vorhanden war, gleich mit ausgeführt wurden.
Bspw. wurde im
Rahmen der Maßnahme „Heinrich-Schliemann-Gymnasium“, neben dem Umbau der
ehemaligen Hausmeisterwohnung für die Mittags-/Nachmittagsbetreuung, auch die
im Kellergeschoss vorhandenen WC Anlagen umgebaut. Die Kosten in Höhe von
insgesamt rd. 92 Tsd. € konnten jedoch nur zu 50% als zuwendungsfähig anerkannt
werden, da neben dem Umbau gleichzeitig auch die Sanierung der WC-Anlagen
realisiert wurde.
Beim
Helene-Lange-Gymnasium wurden insgesamt 5 Räume mit einer Fläche von 340 m2
verbaut, G8 bedingt (100%ige Förderung) waren jedoch nur rd. 210 m2 als
förderfähig anerkannt worden. Die restlichen 130 m2 wurden nur nach
IZBB gefördert (90%), da diese nicht zu den erforderlichen Räumen
gehören, die gemäß der Bekanntmachung für Investitionen im Hinblick auf die
Einführung des achtjährigen Gymnasiums vom 27.12.2004 notwendig sind. Ebenso
verhält es sich beim Hardenberg-Gymnasium.
Neben der
grundsätzlichen Frage, wie und was gebaut wurde ist auch zu berücksichtigen,
dass gemäß Ziffer 2.3 der Bekanntmachungsergänzung für die G8 Einführung vom
15.09.2006, die Baunebenkosten auf 18% der Kosten des Bauwerks (KG3) und der
Außenanlagen (KGR 5) beschränkt wurden und während des Baus anfallende
Kostensteigerungen ebenfalls nicht erstattet werden.
Sachstand der G8 Klagen anderer
Kommunen
Der Stadtrat der
Landeshauptstadt München hat am 24.03.2010 beschlossen, dass die Stadt München
keine Klage erheben wird. Damit wird es kein Pilotverfahren geben, deren
Ausgang zur Verringerung eines Prozessrisikos abgewartet werden sollte.
Auf Rückfrage bei den anderen,
ebenfalls Klage eingereichten Städten und Landkreise (bspw. Stadt Erlangen,
Stadt Schwabach, Landkreis Fürth, Landkreis Nürnberger Land) erhielt die Stadt
die
Weitere Vorgehensweise
Die dargestellten Entwicklungen
führen dazu, dass das Prozessrisiko einer Wiederaufnahme der Klageverfahren nun
höher einzuschätzen ist. Zum einen kann man mangels Pilotverfahren jetzt nicht
auf einen Präzedenzfall bei der Landeshauptstadt München verwiesen werden. Zum anderen ist auch schwer
zu begründen, warum ein zusätzlicher Raumbedarf allein durch die Einführung des
G8 verursacht wird. Vielmehr ergeben sich häufig Mischlagen, sodass ein
vollständiger Kostenersatz nicht realistisch war.
Im Hinblick auf die
Baunebenkosten, der Erstattung von anfallenden Mehrkosten im während des Baus
und den zusätzlichen Raumbedarf müsste man darüber hinaus gegen die
Bekanntmachung (a. a. o.) selbst vorgehen. Da auch das Rechtsamt diese
Auffassung teilt, empfiehlt die Verwaltung die noch anhängigen Klagen
zurückzunehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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