Die
Wahl der Leitung des Referates für Recht, Umwelt und Ordnung (Referat III) für
die Wahlperiode vom 01.09.2012 bis 31.07.2016 wurde gemäß Art. 41 GO laut
beiliegender Niederschrift durchgeführt. Die Niederschrift ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
Der
Oberbürgermeister gibt als Wahlergebnis bekannt:
Christoph
Maier ______ Stimmen
__________________ ______ Stimmen
Damit
wurde ______________________ mit ______ Stimmen zur Leitung des Referates III
für eine weitere Amtszeit, beginnend am 01.09.2012, gewählt.
Das
Grundgehalt wird entsprechend der Ausschreibung und dem Grundsatzbeschluss des
Stadtrates vom 24.04.1996 unter Beachtung der Bestimmungen der Verordnung zur
Besoldung der kommunalen Wahlbeamten auf Besoldungsgruppe B 4 des
Bundesbesoldungsgesetzes festgesetzt (Besitzstandswahrung).
Daneben
wird gemäß Art. 72 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe wie
für die anderen berufsmäßigen Stadtratsmitglieder im Rahmen der Anlage 2 zum
KWBG gezahlt (unter Berücksichtigung einer Einwohnerzahl von 50.001 bis
100.000).
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der Stadt Fürth zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) sind die Referatsleitungen als berufsmäßige
Stadtratsmitglieder auf die Dauer von bis zu sechs Jahren zu wählen.
Die Amtszeit des amtierenden Referenten endet zum
31.08.2012. Christoph Maier steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Von
Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung wurde Christoph Maier in der Sitzung des
Ältestenrates vom 16.11.2011, zur Wiederwahl vorgeschlagen. Die Mitglieder des
Ältestenrates haben diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt. Auf eine
Stellenausschreibung konnte daher verzichtet werden.
Weitere Vorschläge für die Besetzung der
Referatsleitung III liegen derzeit nicht vor.
Die Wahl hat in geheimer Abstimmung zu erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||