- Der Verkehrsausschuss stimmt der Einrichtung eines signalisierten Fußgängerüberweges dem Grunde nach zu.
- Die Verwaltung wird mit der konkreten Kostenermittlung beauftragt. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt im Bau-und Werkausschuss.
D
Mit Schreiben vom
22.11.2011 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion, die Verwaltung möge die
gefahrenträchtige Verkehrssituation für Fußgänger in der Königstraße, auf Höhe
des Heinrich-Schliemann-Gynasiums, entschärfen und dabei auch eine Verlegung
des signalisierten Fußgängerüberweges mit in Betracht ziehen.
In der Tat kam es in
der Vergangenheit zu Verkehrsunfällen, in deren Verlauf Schüler des
Heinrich-Schliemann-Gymnasiums beim Queren der Königstraße in Höhe des
Schulgebäudes verletzt wurden. Aufgrund von Hinweisen der Schulleitung erfolgte
durch das Straßenverkehrsamt im Sommer 2010 eine Anhörung der Straßenbaubehörde
und der Polizei zu einem zusätzlichen Fußgängerüberweg bzw. zu einer Verlegung
des signalisierten Überganges. Grundsätzlich ist die Einrichtung eines
signalisierten Fußgängerüberweges in Höhe der Schule durchführbar. Die Kosten
hierfür sind aber erheblich und wurden im Jahr 2010 mit bis zu 15.000 EUR
angegeben, wobei diese Kalkulation keine Anforderungstaster umfasste. Da die
Königstraße vor dem Heinrich-Schliemann-Gymnasium in einem Zug gequert werden
müsste (keine Schutzinsel in Fahrbahn), sind Anforderungstaster unerlässlich.
Dies erfordert deutlich höhere Aufwendungen in der Verkabelung. Vor einer
endgültigen Beschlussfassung sollten die konkreten Kosten für eine Lösung mit
Anforderung ermittelt werden..
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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