Das Radfahren in der Fußgängerzone Schwabacher Straße wird
innerhalb der Lieferzeit von 19.00 bis 10.30 Uhr allgemein zugelassen.
Mit Beschluss des
Verkehrsausschusses vom 08.11.2010 wurde das Radfahren in der Fußgängerzone
während der Lieferzeit für die Dauer eines Jahres zugelassen. Durch
Stadtratsbeschluss vom 23.11.2011 wurde die Befristung über das Jahresende 2011
hinaus erweitert und gleichzeitig die endgültige Beschlussfassung an den
Verkehrsausschuss verwiesen.
Die Freigabe der
Fußgängerzone Schwabacher Straße für den Radverkehr innerhalb der Lieferzeit
führte bislang zu keinen verkehrssicherheitsrelevanten Bedenken. Gegen die
dauerhafte Zulassung des Radverkehrs im Umfang des Beschlusses vom 08.11.2010
bestehen aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei keine Bedenken.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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