Der Kulturausschuss stimmt den vorgeschlagenen Neufassungen der Satzungen zu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.


Aufgrund des irreführenden Eindrucks, die Stadtbibliothek im Schloss Burgfarrnbach und die Volksbücherei hätten ähnliche Aufgaben, wird auf Anregung der Referentenrunde vorgeschlagen, die Stadtbibliothek dem Stadtarchiv auch namentlich zuzuschlagen. Dafür muss eine Namensänderung in (Stadtarchiv mit wissenschaftlicher Bibliothek) in Bibliotheks-, Archiv- und der Gebührensatzung durchgeführt werden.

Zugleich wird die Gelegenheit genutzt, kleinere Änderungen in der Gebührensatzung umzusetzen, die sich aus den praktischen Erfahrungen der letzten Wochen ergeben haben. Hierzu zählt die Möglichkeit von Einzelausleihen ohne dass ein Benutzerausweis ausgestellt werden muss, z.B. für Schüler, die ein Referat vorbereiten. Aufgenommen wird zudem der Verweis, dass die anderen Kostenverzeichnisse der Stadt greifen, falls Amtshandlungen in den vorliegenden Satzungen nicht ausdrücklich geregelt sind. Außerdem wird ein Gebührenverzicht bei Kleinbeträgen, für Interessen der Stadt Fürth (z.B. für die Presse) sowie für andere wissenschaftliche Einrichtungen möglich, soweit der Gebührenverzicht auf Gegenseitigkeit beruht. Zudem wird der elektronische Versand von digitalen Dateien geregelt. Da bei der letzten Änderung der Gebührensatzung im Jahr 2006 vergessen wurde, die Satzung von 1997 aufzuheben, wird dies hiermit nachgeholt. Die Zustimmung des RA liegt bereits vor.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung für das Stadtarchiv, die Stadtbibliothek und die zugehörige Gebührensatzung

Archivsatzung alt

Archivsatzung neu

Bibliothekssatzung alt

Bibliothekssatzung neu

Gebührensatzung alt

Gebührensatzung neu