Betreff
Errichtung einer Querungshilfe für Fußgänger in der Hinteren Straße, Höhe Bushaltestelle Sperlingstraße
Vorlage
SVA/007/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Aufgrund der kurzfristigen Eingabe des Antrages kann lediglich eine Stellungnahme in Kurzform gefertigt werden.

 

Errichtung einer Querungshilfe für Fußgänger in der Hintere Straße in Höhe Haltestelle Sperlingstraße:

 

-       Fußgängerinsel

 

Aufgrund der Fahrbahnbreite von 6,50 m ist eine Fußgängerinsel (mind. 2,00 m breite) zumindest als Provisorium nicht möglich. Die Fahrbahn wurde in den 90er Jahren neu ausgebaut. Änderungen am Straßenkörper kämen dem Neubau dieses Steckenabschnittes gleich.

 

-       Fußgängerüberweg durch Z. 293 (Zebrastreifen)

 

Im Bereich von Bushaltestellen sind Fußgängerüberwege aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, da die notwendigen Sichtbeziehungen zwischen querungswilligen Fußgängern und Fahrzeugführern nicht gegeben sind. Des Weiteren dürften die notwendigen Querungszahlen nicht erreicht werden. Ein Fußgängerüberweg der weiter von den Haltestellen entfernt ist, erfordert den umfangreichen Umbau des Straßenkörpers, da dort dann Sichtflächen im Bereich des Seitenstreifens hergestellt werden müssten. Auch die Herstellung eines Fußgängerüberweges, der der Sicherheit dienen soll gestaltet sich als kostenintensiv, ähnlich einer Ampelregelung. Es ist nicht damit getan, ein paar Hinweiszeichen aufzustellen und Streifen auf die Straße zu markieren.

 

-       Fußgängerampel

 

Umfangreiche Planungen und bauliche Veränderungen sind erforderlich.

 

In allen Fällen sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich. Lediglich im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Entscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde können keine Lösungen gefunden werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: