Aufgrund der kurzfristigen Eingabe des Antrages kann lediglich eine
Stellungnahme in Kurzform gefertigt werden.
Errichtung einer Querungshilfe für Fußgänger in der Hintere Straße in
Höhe Haltestelle Sperlingstraße:
- Fußgängerinsel
Aufgrund der Fahrbahnbreite von 6,50 m ist eine Fußgängerinsel (mind.
2,00 m breite) zumindest als Provisorium nicht möglich. Die Fahrbahn wurde in
den 90er Jahren neu ausgebaut. Änderungen am Straßenkörper kämen dem Neubau
dieses Steckenabschnittes gleich.
- Fußgängerüberweg
durch Z. 293 (Zebrastreifen)
Im Bereich von Bushaltestellen sind Fußgängerüberwege aus
Sicherheitsgründen nicht zulässig, da die notwendigen Sichtbeziehungen zwischen
querungswilligen Fußgängern und Fahrzeugführern nicht gegeben sind. Des
Weiteren dürften die notwendigen Querungszahlen nicht erreicht werden. Ein
Fußgängerüberweg der weiter von den Haltestellen entfernt ist, erfordert den
umfangreichen Umbau des Straßenkörpers, da dort dann Sichtflächen im Bereich
des Seitenstreifens hergestellt werden müssten. Auch die Herstellung eines
Fußgängerüberweges, der der Sicherheit dienen soll gestaltet sich als
kostenintensiv, ähnlich einer Ampelregelung. Es ist nicht damit getan, ein paar
Hinweiszeichen aufzustellen und Streifen auf die Straße zu markieren.
- Fußgängerampel
Umfangreiche Planungen und bauliche Veränderungen sind erforderlich.
In allen Fällen sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich. Lediglich im
Rahmen einer verkehrsrechtlichen Entscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde
können keine Lösungen gefunden werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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