Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2011 der Stadt Fürth gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festgestellt:
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt
Einnahmen 317.086.757 € 63.862.862 €
Ausgaben 317.086.757 € 63.862.862 €
Sollfehlbetrag 0 € 0 €
Kasseneinnahmereste 14.144.600 € 17.882.502 €
Kassenausgabereste 3.026.206 € 3.353.397 €
Haushaltseinnahmereste 0 € 22.221.800 €
Haushaltsausgabereste 0 € 17.023.000 €
Vermögensrechnung (Kameralhaushalt - ohne innere Darlehen -) -in 1.000 €-
Vermögen 158.501 T€
Schulden 243.307 T€
Die im Sachverständigenbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.07.2013 getroffenen Feststellungen und Empfehlungen haben Beachtung zu finden und sind umzusetzen.
Die örtliche Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 GO wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 17.01.2014 an Hand des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.07.2013 (der den Abschluss der Prüfungsarbeiten mit Einschränkung der Prüfung der Schnittstelle zu den Jahresabschlüssen der GWF, die noch nicht zur Prüfung vorliegen, bestätigt) durchgeführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss kam zu folgendem Ergebnis:
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 3 Satz 2 GO dient zur Kenntnis und wird gebilligt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2011 der Stadt Fürth gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und für diese die Entlastung zu erteilen. Es wird dem Stadtrat empfohlen zu beschließen, dass die getroffenen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfberichtes Beachtung zu finden haben und umzusetzen sind.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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