Betreff
Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Stadt Fürth gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Vorlage
RpA/045/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

 

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2011 der Stadt Fürth gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festgestellt:

 

                                               Verwaltungshaushalt                         Vermögenshaushalt

Einnahmen                                       317.086.757 €                                    63.862.862 €

Ausgaben                                         317.086.757 €                                    63.862.862 €

Sollfehlbetrag                                                     0 €                                                    0 €

Kasseneinnahmereste                         14.144.600 €                                    17.882.502 €

Kassenausgabereste                              3.026.206 €                                      3.353.397 €

Haushaltseinnahmereste                                     0 €                                    22.221.800 €

Haushaltsausgabereste                                       0 €                                   17.023.000 €

 

 

Vermögensrechnung (Kameralhaushalt - ohne innere Darlehen -) -in 1.000 €-

Vermögen                                                                     158.501 T€

Schulden                                                                       243.307 T€

 

 

Die im Sachverständigenbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.07.2013 getroffenen Feststellungen und Empfehlungen haben Beachtung zu finden und sind umzusetzen.


Die örtliche Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 GO wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 17.01.2014 an Hand des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.07.2013 (der den Abschluss der Prüfungsarbeiten mit Einschränkung der Prüfung der Schnittstelle zu den Jahresabschlüssen der GWF, die noch nicht zur Prüfung vorliegen, bestätigt) durchgeführt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss kam zu folgendem Ergebnis:

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 3 Satz 2 GO dient zur Kenntnis und wird gebilligt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2011 der Stadt Fürth gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und für diese die Entlastung zu erteilen. Es wird dem Stadtrat empfohlen zu beschließen, dass die getroffenen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfberichtes Beachtung zu finden haben und umzusetzen sind.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: