Vollendet ein Kind in einem Kindergarten das 3. Lebensjahr, so wird ab dem Kindergartenjahr 2015/16 der Gewichtungsfaktor 2,0 zum Stichtag (Geburtstag) auf den Faktor 1,0 umgestellt und die damit verbundene erhöhte Förderung beendet.
Die rechtliche Festlegung des Gewichtungsfaktors ergibt sich aus Art. 21 Abs. 5 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Abs. 5 Satz 6 der o.g. Regelung eröffnet die Möglichkeit („Kann-Vorschrift“) Kinder in Kindergärten, die das 3. Lebensjahr vollenden, weiterhin mit der erhöhten kindbezogenen Förderung des Gewichtungsfaktors 2,0 zu fördern. Diese Regelung entspricht aktuell der städtischen Förderpraxis, die sich seit 2007 auf das Rundschreiben des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung stützte, die diese erhöhte Förderung mit dem Faktor 2,0 seinerzeit als „freiwillige Leistung“ ermöglichte.
Im Jahr 2007 hatte das Sozialreferat/JgA zur Vermeidung der damit verbundenen Mehrkosten beantragt, auf diese Option zu verzichten und die erhöhte Förderung ab dem Geburtstag (Stichtag) in die normale Förderung mit dem Gewichtungsfaktor 1,0 umzustellen. Diesem Verwaltungsvorschlag folgte der Finanz- und Verwaltungsausschuss am 25.07.2007 nicht; er beschloss, die erhöhte Förderung mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 fortzusetzen.
Im Jahr 2015/16 stellt sich die Gesamtbetreuungssituation für
Kindergartenkinder in der Stadt Fürth allerdings deutlich anders dar als im
Jahr 2007:
Im Jahr 2007 gab es ein ausreichendes Angebot an
Kindergartenplätzen und nur wenige Krippenplätze; auch die Nachfrage nach
Krippenbetreuung war gering.
Aktuell stehen wir vor der Situation, dass das Betreuungsangebot in den
Kindergärten nominal nicht ausreicht. Auf den aktuellen
Kindertagesstättenbericht, vorgestellt im Jugendhilfe-ausschuss/Stadtrat am
18.03. / 25.03.2015, wird Bezug
genommen. Bis 2016 könnten demnach -
trotz Schaffung von 200 zusätzlichen Plätzen -
mehrere hundert Kindergartenplätze im Stadtgebiet fehlen. Es sind daher ausnahmslos alle Optionen zu
prüfen und nach Möglichkeit auch zu realisieren, die das Platzangebot in den Kindergärten erhöhen (insbesondere die
Auflösung von Kleinkindgruppen in Kindergärten, weniger Kinder unter 3 Jahren
in Kindergärten, Aufstockung von Gruppen durch Teilzeiteinstellungen von
Erzieher/innen). Bereits jetzt ist allen Einrichtungen kommuniziert, dass
ausnahmslos nur noch dann unter 3-jährige Kinder in Kindergärten aufgenommen
werden (dürfen), wenn diese noch im laufenden Kalenderjahr das 3. Lebensjahr
vollenden und sich auf der Warteliste keine über 3-jährigen Kinder
befinden.
Unverändert ist jedoch die städtische
Regelung, für diese Kinder über das gesamte Kindergartenjahr die erhöhte
Förderung zu gewähren (Gewichtungsfaktor 2,0). Das führt dazu, dass aufgrund
des damit verbundenen Personalschlüssels sowohl theoretisch als auch praktisch
Plätze in Kindergärten nicht belegt werden können (z.B. durch Kinder,
deren Eltern unterjährig zugezogen
sind). In den vergangenen Jahren waren durchschnittlich bis zu 180 U3-Kinder in
den Kindergärten angemeldet, davon rd. 140 in nicht-städtischen Kitas.
Mit der Umstellung auf den Faktor 1,0 ab dem 3. Geburtstag können somit unterjährig zusätzliche Kinder aufgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses zusätzlichen Angebot nachgefragt und die Plätze aus wirtschaftlichen Gründen wohl auch belegt werden.
Beispiel:
In einer Kindergartengruppe, deren Anstellungsschlüssel keine weiteren Aufnahmen zulässt, werden 2 Kinder 3 Jahre alt. Ihr Gewichtungsfaktor wird von Faktor 2,0 auf 1,0 umgestellt. Die Gruppe kann ab diesem Zeitpunkt neue Kinder mit Faktor 1,0 aufnehmen.
Bei der anstehenden Entscheidung ist auch zu berücksichtigen, dass die Stadt Fürth unter den (mittleren) Großstädten die Einzige ist/war, die diese Kann-Regelung (Faktor 2,0 für das ganze Jahr) noch praktiziert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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