Die
(Fortsetzungs-)Bewerbung des Fürther Mütterzentrums als Träger des
Mehrgenerationen-hauses am Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser III wird
befürwortet. Mit der Bereitstellung der seitens des Bundes von den Kommunen
geforderten Beteiligung in Höhe von 10.000 € p.a. besteht Einverständnis. Im
Haushalt 2017 ff (Bruttoprinzip) ist dieser Betrag zu berücksichtigen. Der
Zuschuss mit Geldfluss beträgt 7.000 € (3.000 € entfallen auf Mietfreiheit-
ohne Geldfluss).
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird beauftragt, die kommunale Erklärung zur zweckgebundenen Kofinanzierung abzugeben.
Für das unter der Regie des Mütterzentrums geführte
Mehrgenerationenhaus (MGH) endet die aktuelle Förderung mit Ablauf des
30.12.2016. Das Fürther Mehrgenerationenhaus ist eines von 450 Häusern und
arbeitet erfolgreich in Fürth seit 1988.
Die Ehrenamtlichkeit trägt und prägt das MGH, ist aber nur dadurch
erfolgreich, dass feste Ansprechpartner in der Leitung des Hauses zur Verfügung
stehen, die Verwaltungsarbeiten übernehmen und bei Entscheidungen zur Seite
stehen. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Generationen entstanden
folgende Angebote:
-
Hausaufgabenbetreuung für sozial schwache Kinder mit Migrationshintergrund,
- junge Menschen
weisen ältere in den PC und die digitale Fotografie ein,
- Seniorinnen und
Senioren kommen in die Krippe und in den Kindergarten um vorzulesen,
gemeinsame Ausstellungen zu organisieren
(z.B. Leben früher, heute, Schule) u.a.m.,
- Aufbau einer
Datenbank für aktive Nachbarschaftshilfe („mähe Rasen gegen Montage eines
Regals), die inzwischen von über 100
Bürger/innen genutzt wird: „Nimm und Gib“,
- offenes
Familiencafe zum generationsübergreifenden Austausch (hier entstehen Freund-
schaften und Hilfsangebote).
- der
Bezirkssozialdienst (u.a.) fragt das MGH um Unterstützung durch Familienpaten
an, die
immer mehr an
gesellschaftlicher Bedeutung gewinnen und auf diese Weise den städt.
Haushalt entlasten.
Im MGH ist inzwischen der demographische Wandel immer deutlicher zu
spüren. Es gibt viele aktive Seniorinnen und Senioren die sich engagieren
wollen, andere die Hilfe benötigen (eine neue Gruppe sind ältere Menschen mit
Migrationshintergrund und auch das Thema Demenz wird immer wichtiger),
Das Mütterzentrum ist bereit das MGH fortzuführen und hat sich hierzu
um Aufnahme in das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser III, beworben. Das
Programm sieht allerdings weiterhin eine kommunale Kofinanzierung in Höhe von
jährlich 10.000 € für die Jahre 2017 bis 2020 vor, die verbindlich bis jeweils
30.09. des jeweiligen Bewilligungsjahres zugesagt werden muss. Die Zuwendung
aus Bundesmitteln beträgt dann zusätzlich 30.000 € p.a..
Für die neue vierjährige Programmzeit (2017 - 2020) beträgt der
Zuschuss – mit Geldfluss - insgesamt 28.000 € (4 x 7.000,-- €). Eine
Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 12.000 € (Mietkostenfreiheit) kann
berücksichtigt werden.
Dem Ausschuss wird die Zustimmung zum Beschlussvorschlag aus fachlicher
und gesellschaftlicher Sicht empfohlen. Die Zustimmung ist erforderlich, da nur
dann die Bewerbung wirksam möglich ist, wenn die Kommune ihre Beteiligung mit
10.000 € p.a. erklärt.
Bis 2016 standen 2.000 € an Haushaltsansatz zur Verfügung. 5.000 €
wurden jedes Jahr aus Spendenmitteln bestritten. Dieser Anteil soll nun im
Haushalt fest veranschlagt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
In
2016 0 € In
2017 10.000 € |
|
nein |
x |
ja |
Je 10.000 € in 2018/2019/ 2020 |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
x |
ja |
Hst. 4531.7090 mi 2.000
€ |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: Städtische Kofinanzierung mit 7.000 € p.a. ab 2017,
3.000 € als berücksichtigungsfähiger Mietanteil. |
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