Betreff
Zuschuss Mehrgenerationenhaus im Fürther Mütterzentrum
Vorlage
JgA/281/2016
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Die (Fortsetzungs-)Bewerbung des Fürther Mütterzentrums als Träger des Mehrgenerationen-hauses am Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser III wird befürwortet. Mit der Bereitstellung der seitens des Bundes von den Kommunen geforderten Beteiligung in Höhe von 10.000 € p.a. besteht Einverständnis. Im Haushalt 2017 ff (Bruttoprinzip) ist dieser Betrag zu berücksichtigen. Der Zuschuss mit Geldfluss beträgt 7.000 € (3.000 € entfallen auf Mietfreiheit- ohne Geldfluss).

 

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird beauftragt, die kommunale Erklärung zur zweckgebundenen Kofinanzierung abzugeben.


Für das unter der Regie des Mütterzentrums geführte Mehrgenerationenhaus (MGH) endet die aktuelle Förderung mit Ablauf des 30.12.2016. Das Fürther Mehrgenerationenhaus ist eines von 450 Häusern und arbeitet erfolgreich in Fürth seit 1988.

 

Die Ehrenamtlichkeit trägt und prägt das MGH, ist aber nur dadurch erfolgreich, dass feste Ansprechpartner in der Leitung des Hauses zur Verfügung stehen, die Verwaltungsarbeiten übernehmen und bei Entscheidungen zur Seite stehen. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Generationen entstanden folgende Angebote:

 

- Hausaufgabenbetreuung für sozial schwache Kinder mit Migrationshintergrund,

 

- junge Menschen weisen ältere in den PC und die digitale Fotografie ein,

 

- Seniorinnen und Senioren kommen in die Krippe und in den Kindergarten um vorzulesen,

  gemeinsame Ausstellungen zu organisieren (z.B. Leben früher, heute, Schule) u.a.m.,

 

- Aufbau einer Datenbank für aktive Nachbarschaftshilfe („mähe Rasen gegen Montage eines

  Regals), die inzwischen von über 100 Bürger/innen genutzt wird: „Nimm und Gib“,

 

- offenes Familiencafe zum generationsübergreifenden Austausch (hier entstehen Freund-

  schaften und Hilfsangebote).

 

- der Bezirkssozialdienst (u.a.) fragt das MGH um Unterstützung durch Familienpaten an, die

  immer mehr an gesellschaftlicher Bedeutung gewinnen und auf diese Weise den städt.

  Haushalt entlasten.

 

Im MGH ist inzwischen der demographische Wandel immer deutlicher zu spüren. Es gibt viele aktive Seniorinnen und Senioren die sich engagieren wollen, andere die Hilfe benötigen (eine neue Gruppe sind ältere Menschen mit Migrationshintergrund und auch das Thema Demenz wird immer wichtiger),

 

 

Das Mütterzentrum ist bereit das MGH fortzuführen und hat sich hierzu um Aufnahme in das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser III, beworben. Das Programm sieht allerdings weiterhin eine kommunale Kofinanzierung in Höhe von jährlich 10.000 € für die Jahre 2017 bis 2020 vor, die verbindlich bis jeweils 30.09. des jeweiligen Bewilligungsjahres zugesagt werden muss. Die Zuwendung aus Bundesmitteln beträgt dann zusätzlich 30.000 € p.a..

 

Für die neue vierjährige Programmzeit (2017 - 2020) beträgt der Zuschuss – mit Geldfluss - insgesamt 28.000 € (4 x 7.000,-- €). Eine Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 12.000 € (Mietkostenfreiheit) kann berücksichtigt werden.

 

Dem Ausschuss wird die Zustimmung zum Beschlussvorschlag aus fachlicher und gesellschaftlicher Sicht empfohlen. Die Zustimmung ist erforderlich, da nur dann die Bewerbung wirksam möglich ist, wenn die Kommune ihre Beteiligung mit 10.000 € p.a. erklärt.

Bis 2016 standen 2.000 € an Haushaltsansatz zur Verfügung. 5.000 € wurden jedes Jahr aus Spendenmitteln bestritten. Dieser Anteil soll nun im Haushalt fest veranschlagt werden.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

In 2016          0 €

In 2017 10.000 €

 

nein

x

ja

Je 10.000 €

in 2018/2019/

2020

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

x

ja

Hst. 4531.7090 mi 2.000 €

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Städtische Kofinanzierung mit 7.000 € p.a. ab 2017, 3.000 € als berücksichtigungsfähiger Mietanteil. 

 


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