Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte mit 75 Kindergartenplätzen und 50 Hortplätzen in der Kapellenstraße 9 durch die K9 Verwaltungs-GmbH und Co.KG
Vorlage
JgA/433/2019
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Hortplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 75 Kindergarten- und 50 Hortplätzen in der Kapellenstraße 9 genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der Staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Die K9 Verwaltungs-GmbH und Co. KG plant den Bau einer Kindertagesstätte mit 75 Kindergarten- und 50 Hortplätzen in der Kapellenstraße 9. Eine abschließende Festlegung des Betriebsträgers ist noch nicht erfolgt.

 

Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht. Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil 01/Innenstadt noch Kindergarten- und Hortplätze fehlen. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 25.07.2018 beschlossen, neue Kindertagesstätten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.

Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem 4./5. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4./5. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung zusätzlicher Plätze handelt. 

 

Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet, die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen wurde.

 

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie den derzeit gültigen Kostenrichtwerten und Fördersätzen.

 

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 10.07.2019) und belaufen sich auf insgesamt 3.581.305,00 €. (nach neuer DIN-276). 

 

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

 

 

1 = Grundstück

 

 

0,00 €

 

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

 

100.000,00 €

 

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

 

1.690.000,00 €

 

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

 

500.000,00 €

 

 

5 = Außenanlagen

 

 

200.000,00 €

 

 

6 = Ausstattung

 

 

100.000,00 €

 

 

7 = Baunebenkosten

 

 

419.500,00 € 

Gesamtkosten netto

          3.009.500,00 €

Zzgl. Mehrwertsteuer 19%

             571.805,00 €

 

Gesamt

 

 

                                 3.581.305,00 €

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau der Kindertagesstätte liegt der derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.682 €/m², sowie die vorhandene förderfähige Fläche von 613,86 m² zu Grunde. Somit ergeben sich maximal zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 2.874.092,50 €.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses  

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a, der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet, sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Kindergarten- und Krippenbereich mit 100% und alle anderen Fälle der Neuschaffung und Sanierung mit 90% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

Der Prozentanteil für Kindergarten- und Hortplätze wird wie folgt ermittelt:

 

Kiga Anteil: 75 Plätze, entsprechen bei einer Gesamtkapazität von 125 Plätzen einem Anteil von

        60%.

Hort Anteil: 50 Plätze, entsprechen bei einer Gesamtkapazität von 125 Plätzen einem Anteil von

       40 %.

 

Somit für Kiga: 2.874.092,50 € x 60 % = 1.724.455,50 € x 100% = 1.724.455,50 €

           für Hort: 2.874.092,50 € x 40 % = 1.149.637,00 € x   90% = 1.034.673,30 €

 

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Kosten, ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe 2.759.128,80 €.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 2.759.128,80 €

Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%), kann der Anteil am Baukostenzuschuss für die Kindergartenplätze auch aus dem 4./5. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4./5. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 75 zusätzlichen Kindergartenplätzen handelt.

Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss

Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da derzeit bereits 75% nach Art. 10 FAG gefördert wird.

 

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Kostenschätzung 

 

 

3.581.305,00 €

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

2.759.128,80 €

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

2.759.128,80 €

 

(gerundet)

 

2.759.130,00 €

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

 

75% aus 2.759.128,80 €

 

2.069.347,00 €

 

 

 

+ Förderung (4. SIP, FS 15%)

 

 

15% aus 1.724.455,50 €

 

   258.668,00 €

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

 

2.328.000,00 €

 

./. 2.328.000,00 €

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

 

 

 

       431.130,00 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 2.328.000,00 €. Der städtische Anteil beträgt 431.130,00 €.

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:            2.328.000,00 €

Städtischer Zuschuss:              431.130,00 €

Anteil Bauherr:                          822.175,00 € 

 

Gesamtkosten                      3.581.305,00 €

 

 

Finanzierung im Haushalt

 

Für Neubauten bzw. Generalsanierungen und den Ausbau der Kindertageseinrichtungen sind im Haushalt 2019 rd. 5,0 Mio. € veranschlagt, im Haushaltsjahr 2020 weitere 2,9 Mio. €. Diese Mittel sind bereits vollständig mit anderen beschlossenen Maßnahmen gebunden (Kiga Vach, Kita Hardstraße, Kita Mathildenstraße, Kiga Lucas-Cranach-Straße, Kita Würzburger Straße). Die Verwaltung wird daher beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Aufnahme in den städt. Haushalt

 


Pläne, Kostenschätzung und Flächenberechnung