Betreff
Wirtschaftsplan 2020 der StEF
Vorlage
StEF/0146/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Werkausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2020 der StEF zur Kenntnis.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2020 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur Beschlussfassung.

 

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2020 der Stadtentwässerung Fürth.

 


Der Werkausschuss ist vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.

 

Die wesentlichen Eckdaten des WiPl 2020 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020

 

schließt im                          Erfolgsplan

 

                                               mit Erträgen von                                         30.956.200 €

                                               und Aufwendungen von                           30.910.100 €

 

und im                                 Vermögensplan

 

                                               mit Einnahmen von                                    40.777.481 €

                                               und Ausgaben von                                      40.777.481 €

ab.

 

 

Der Gesamtbetrag der Genehmigungen für Kredit-

aufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf                           8.520.516 €

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

im Vermögensplan beläuft sich

 

im Jahr 2021 auf                                                                                         16.641.100 €

im Jahr 2022 auf                                                                                            7.400.000 €

und im Jahr 2023 auf     6.150.000 €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf                                           5.200.000 €

 

Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe

von 27.005.284,00 Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2019 kraft Gesetz (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2020 übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2020 für Investitionen zu Verfügung

 

Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das Wirtschaftsjahr 2020