Betreff
infra-Gruppe, WBG-Gruppe, Klinikum Fürth, VHS, ELAN, complex; Wirtschaftspläne 2020
Vorlage
Rf. II/0218/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat stimmt den Wirtschaftsplänen 2020 (samt ihrer Stellenpläne) der

a)   infra-Gruppe

b)   WBG-Gruppe

c)   Volkshochschule Fürth gGmbH

d)   Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft im Dienstleistungsbereich – ELAN – Ein­steigen, Lernen, Arbeiten, Neuorientieren GmbH

e)   Gewerbehof Fürth GmbH (complex)

zu.

Der Oberbürgermeister wird in den Gesellschafterversammlungen der

a)   infra fürth holding gmbh

b)   Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung

c)   Volkshochschule Fürth gGmbH

d)   Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft im Dienstleistungsbereich – ELAN – Ein­steigen, Lernen, Arbeiten, Neuorientieren GmbH

e)   Gewerbehof Fürth GmbH (complex)

ermächtigt, die zur Genehmigung der Wirtschaftspläne, einschließlich der Wirtschaftspläne der Tochtergesellschaften bei der infra-Gruppe und WBG-Gruppe, notwendigen zustimmenden Er­klärungen abzugeben.

Von den beiden Wirtschaftsplänen des Klinikum Fürth nimmt der Stadtrat zustimmend Kenntnis.

 

 

 

 


Die Wirtschaftspläne 2020 sowie die mittelfristigen Finanzplanungen 2019 – 2023 liegen als Anlagen 1 bis 6 (nicht-öffentlich) bei.

Die Eckdaten der Wirtschaftspläne 2020 stellen sich wie folgt dar.

 

 

Ergebnis vor Steuern und vor Gewinnabführung/Verlust­übernahme

Investitionen in das Anlage­vermögen

externe
Netto-Kredit­aufnahmen

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

infra-Gruppe

 

 

 

   infra fürth holding gmbh ****)

-1.310,0

25,0

-665,0

   infra fürth gmbh *)

18.510,0

18.700,0

-8.075,0

   infra fürth verkehr gmbh **)

-14.000,0

7.385,0

7.015,0

   infra fürth verkehr service gmbh

0,0

25,0

0,0

   infra fürth dienstleistung gmbh ***)

435,0

1.980,0

0,0

   infra fürth bäder gmbh ***)

100,0

240,0

0,0

   infra fürth service gmbh

-595,0

300,0

0,0

   Bremerhaven-Lehe Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH

1,0

0,0

0,0

   Bremerhaven-Lehe Windkraft GmbH & Co. KG

210,0

20,0

-540,0

WBG-Gruppe

 

 

 

   Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH

555,2

7.200,0

4.028,5

   Soziales Wohnen Fürth GmbH

146,7

150,0

-169,9

   wohnfürth Immobilien und Bauträger Verwaltungs-GmbH

1,5

0,0

0,0

   wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG *****)

202,0

0,0

-230,0

Klinikum Fürth

 

 

 

   Klinikum Fürth – AöR der Stadt Fürth

-2.853,0

25.670,0

5.100,6

   Klinikum Fürth MVZ gGmbH

33,5

800,0

0,0

Volkshochschule Fürth gGmbH

0,1

57,0

0,0

ELAN GmbH

1,0

30,0

0,0

Gewerbehof Fürth GmbH (complex)

72,7

5,0

-250,0

 

Summen

62.587,0

6.214,2

*)         Der Gewinn wird bei der infra fürth gmbh zu 80,1 % an die Holding abgeführt, und 19,9 % gehen an die Bayernwerk AG.

**)       Der Verlust der Verkehrs-GmbH wird vollständig von der Holding übernommen.

***)     Die Gewinne der infra fürth dienstleistung gmbh und der infra fürth bäder gmbh werden vollständig an die Holding abgeführt.

****)   Im Ergebnis der Holding (Einzelabschluss, also nicht deren Konzernabschluss) sind vorstehende Gewinnab­führungen und die Verlustübernahme bereits enthalten.

*****) Die Investitionen der wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG erfolgen nicht in deren Anlagever­mögen, sondern – aufgrund des Gesellschaftszwecks – im Umlaufvermögen (da die Bauprojekte nicht lang­fristig im Unternehmen verbleiben).

Die Wirtschaftspläne entsprechen – abgesehen von Ergänzungen bzw. punktuellen Änderungen (WBG-Gruppe, VHS, ELAN und complex) – den Vorberatungen in den jeweiligen Kontrollorganen bzw. für die infra-Gruppe den für die Aufsichtsratssitzungen am 28.11.2019 vorgelegten Entwürfen. Für die WBG-Gruppe wurde im Nachgang noch die Planung für die wib-GmbH (Komplementär-GmbH der wib-KG) erstellt.

Für die beiden Wirtschaftspläne des Klinikum Fürth kann der StR den Mitgliedern des KU-Ver­waltungsrats Weisungen erteilen (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. Abs. 6 Satz 2 der KU-Unternehmenssatzung). Das Erfordernis einer StR-Weisung wird seitens des Finanzreferats aber nicht gesehen. Der diesbezügliche Beschlussvorschlag ist daher als Kenntnisnahme aus­gestaltet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


6 (nicht-öffentlich)