Betreff
Schlemmen im Park - Verzicht auf Sondernutzungsgebühren
Vorlage
MA/0008/2020
Aktenzeichen
MA/0008/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgendes:

 

  1. Die Veranstaltung „Schlemmen im Park“ wird nicht als eigene Veranstaltung durch die Stadt Fürth (Organisation Marktamt) übernommen

 

  1. Der Ausschuss empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss künftig dauerhaft auf die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr zu verzichten

 

 


Mit den Beschlüssen des Kirchweih-Auschusses vom 13.03.2017 sowie 09.07.2018 wurde  die Veranstaltung „Schlemmen im Park“ des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller e.V. – Sektion Fürth initiiert und als fest und dauerhafte Veranstaltung festgelegt. Bezüglich einer Gebührenerhebung wurde lediglich am 13.03.2017 beschlossen, im ersten Veranstaltungsjahr (2018) dem Veranstalter die Veranstaltungsfläche kostenfrei zu überlassen. Weitere Beschlussfassungen für die künftigen Jahre erfolgte im Anschluss nicht.

 

In der Zwischenzeit liegt dem Marktamt jedoch eine Forderung des Baureferates (Grünflächenamt) vor, wonach künftig für diese Veranstaltung eine Sondernutzungsgebühr i.H.v. 5750,00 EURO fällig werden muss.

 

Da der Ausschuss – sh. o.g. Beschlüsse – den Weg bzgl. einer grundsätzliche Festlegung sowie die seinerzeitige Kostenbefreiung im ersten Jahr beschlossen  und weiterhin das Marktamt als „Moderator“ zwischen dem Veranstalter und der Stadt Fürth festgelegt hatte, wendete sich der Veranstalter nun auch an das Marktamt, mit der Bitte künftig auf die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr zu verzichten. Gleichzeitig hatte im Rahmen einer folgenden verwaltungsinternen Kommunikation das GrfA vorgeschlagen, dass MA sollte die Veranstaltung als eigene städtische Veranstaltung übernehmen, dann würden auch keine Sondernutzugsgebühren anfallen bzw. ist der Gebührenverzicht begründbar.

 

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass seitens des MA eine Übernahme der Veranstaltung aus personellen Gründen nicht möglich ist. Die durch das MA aktuell betreuten Veranstaltungen werden inhaltlich immer anspruchsvoller (insb. zulassungsrechtliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Forderung von Sicherheits-, Müll-, Nachhaltigkeitskonzepten usw.) weshalb im MA hierfür keine Ressourcen zur Verfügung stehen. Eine Übernahme hätte jedoch auch einen erheblichen finanziellen Nachteil für die Stadt Fürth, welche einen möglichen Gebührenverzicht bei weitem übersteigt.

 

Nach verlässlichen und nachvollziehbaren Mitteilungen des Veranstalters ergibt die Veranstaltung bereits jetzt einen jährlichen Verlust i.H.v. ca. 2500,00 EURO, obwohl der Veranstalter Platzgelder verlangt, welche – im Vergleich zu den städtischen Platzgeldern – um fast 30 %  höher liegen. Wenn die Stadt Fürth künftig diese Veranstaltung organisieren würde, ist mit   einem geschätzten jährlichen Verlust i.H.v. 12.000 EURO zu rechnen. Dies gilt es, schon im Hinblick auf die generelle „Schieflage“ des MA-Budgets, dringend zu vermeiden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor auf eine Übernahme als städtische Veranstaltung sowie auf eine künftige Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu verzichten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

5750,00

 

nein

X

ja

5750,00

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: