Die Geschäftsordnungskommission und der Ältestenrat empfehlen dem Ferienausschuss am 29.04.2020 die Überarbeitung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts gemäß beiliegender Synopse.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Festlegungen im Ältestenrat/in der Geschäftsordnungskommission vom 22.04.2020 die Vorbereitungen für den Ferienausschuss am 29.04.2020 zu treffen.
Die Gremien bereiten die Beschlussfassung der Hauptsatzung für die Sitzung des Ferienausschusses am 29.04.2020 vor. Die vorgesehenen Änderungen werden über beiliegende Synopse dargestellt.
Hinsichtlich der beigefügten Synopse zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist anzumerken, dass aufgrund der aktuell noch nicht entschiedenen Situation bezüglich eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters/einer ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin, die Änderungsvorschläge so formuliert wurden, dass deren/dessen Wahl möglich wäre.
Dabei handelt es sich jedoch lediglich um
Formulierungsvorschläge, eine Entscheidung über das Amt eines ehrenamtlichen 3.
Bürgermeisters/einer ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin müsste im
Ferienausschuss am 29.04.2020 fallen, da die entsprechende Hauptsatzung am
06.05.2020 im Amtsblatt der Stadt Fürth (Stadt Zeitung) amtlich bekannt gemacht
werden müsste.
Bei entgegenstehender Festlegung durch den Ältestenrat/die Geschäftsordnungskommission (= Verzicht auf eine/n ehrenamtliche/n 3. Bürgermeister/in) wird die neue Hauptsatzung erst in der konstituierenden Stadtratssitzung am 07.05.2020 beschlossen.
Im Falle der Entscheidung für zwei weitere Bürgermeister/innen würden in der konstituierenden Stadtratssitzung am 07.05.2020 nacheinander zunächst der berufsmäßige 2. Bürgermeister/die berufsmäßige 2. Bürgermeisterin und anschließend der ehrenamtliche 3. Bürgermeister/die ehrenamtliche 3. Bürgermeisterin, in getrennten Wahlvorgängen gewählt und anschließend –soweit notwendig- vereidigt werden.
Ferner werden in der Hauptsatzung im § 2 die Aufgaben von 2 Ausschüssen hinsichtlich Ihres Zuständigkeitsbereiches erweitert (POAu und ASBS).
In § 3 Abs. 2 und Abs. 9 werden die aktuell gültigen Werte hinterlegt.
§ 5 Abs. 3 legt fest, dass der 3. Bürgermeister/ die 3. Bürgermeisterin Ehrenbeamter/Ehrenbeamtin ist.
Darüber hinaus ist bei der Aktualisierung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung ersichtlich geworden, dass beide Dokumente an diversen Stellen noch nicht gendergerecht formuliert sind. In Anbetracht der aktuellen Arbeitsbelastung konnten die hier erforderlichen Änderungen noch nicht in die aktuellen Synopsen aufgenommen werden. Es ist jedoch angedacht, bei zukünftigen Änderungen eine entsprechende Überprüfung sowie Überarbeitung vorzunehmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Synopse