Betreff
Vorlage zum Antrag aus der Bürgerversammlung West vom 18.11.2019 - Hardstraße als Anwohnerparkzone
Vorlage
SVA/0204/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Von den Ausführungen des Straßenverkehrsamtes wird Kenntnis genommen.

 


Ein Anwohner beantragt die Ausweisung der „kompletten“ Hardstraße als Anwohnerparkzone. Es ist jedoch zu vermuten, dass nicht die gesamte Hardstraße bis zur Einmündung in die Cadolzburger Straße, sondern das Wohngebiet auf der Hardhöhe gemeint ist.

In städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel können Bewohner durch Verkehrsbeschränkungen gegenüber der Allgemeinheit privilegiert werden. Gemeint sind Quartiere mit wenig privaten Stellflächen und hoher Parkraumnachfrage. Die Hardstraße ist im westlichen Bereich der Hardhöhe überwiegend durch Einzelhaus-, Doppel- und Reihenhausbebauung geprägt. Die Wohnanwesen verfügen i.d.R. über private Stellflächen. Die örtlichen Voraussetzungen für eine Beschränkung des Gemeingebrauchs an öffentlichen Stellplätzen zugunsten von Bewohnern ist nicht gegeben.

Der Übergang von der Gaußstraße zur Hardstraße wird immer wieder wegen geparkter Kraftfahrzeuge thematisiert und war zuletzt im November 2019 Gegenstand einer Verkehrsschau, zusammen mit Vertretern der Polizei und der Straßenbaubehörde. Übereinstimmend wird die Situation als unproblematisch beurteilt, ein Halteverbot ist nicht zu rechtfertigen. Bei verhaltener Fahrweise, dort besteht eine Zonengeschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, ist das Befahren der Straße und der leichten Kurve völlig problemlos.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: