Von den Ausführungen des Straßenverkehrsamtes wird Kenntnis genommen.
Ein Anwohner beantragt die Ausweisung der „kompletten“ Hardstraße als
Anwohnerparkzone. Es ist jedoch zu vermuten, dass nicht die gesamte Hardstraße
bis zur Einmündung in die Cadolzburger Straße, sondern das Wohngebiet auf der
Hardhöhe gemeint ist.
In städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel können
Bewohner durch Verkehrsbeschränkungen gegenüber der Allgemeinheit privilegiert
werden. Gemeint sind Quartiere mit wenig privaten Stellflächen und hoher
Parkraumnachfrage. Die Hardstraße ist im westlichen Bereich der Hardhöhe
überwiegend durch Einzelhaus-, Doppel- und Reihenhausbebauung geprägt. Die
Wohnanwesen verfügen i.d.R. über private Stellflächen. Die örtlichen
Voraussetzungen für eine Beschränkung des Gemeingebrauchs an öffentlichen
Stellplätzen zugunsten von Bewohnern ist nicht gegeben.
Der Übergang von der Gaußstraße zur Hardstraße wird immer wieder wegen
geparkter Kraftfahrzeuge thematisiert und war zuletzt im November 2019
Gegenstand einer Verkehrsschau, zusammen mit Vertretern der Polizei und der
Straßenbaubehörde. Übereinstimmend wird die Situation als unproblematisch
beurteilt, ein Halteverbot ist nicht zu rechtfertigen. Bei verhaltener
Fahrweise, dort besteht eine Zonengeschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, ist
das Befahren der Straße und der leichten Kurve völlig problemlos.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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