Von den Ausführungen des Straßenverkehrsamtes wird Kenntnis genommen.
Das Abstellen von LKW in der Breslauer Straße, vorwiegend zwischen
Hard- und Würzburger Straße, ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht noch kein
Anlass für Beschränkungen. Der Bereich ist durch Gewerbebetriebe geprägt, im
Bereich der Zufahrten zu Parkgebäuden ist das Parken bzw. Halten untersagt.
Gerade an Wochenenden ist aber das massive Aufkommen geparkter LKW ein, vor
allem optischer, Störfaktor. Soweit LKW entlang der östlichen Straßenseite am
Fahrbahnrand geparkt werden, ist dagegen nichts vorzubringen. Ein generelles
Verbot für das Parken von LKW ist mit Blick auf den Gemeingebrauch öffentlicher
Verkehrsflächen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vertretbar.
Die Tilsiter- und Zoppoter Straße sind Wohnstraßen mit geringem
Fahrbahnquerschnitt und weitgehend niveaugleichem Ausbau. Ein Teil der Zoppoter
Straße ist als Einbahnstraße ausgewiesen.
Regelungen für den ruhenden Verkehr sind nur punktuell vorhanden, das
Parken erfolgt meist „im Sinne der Anwohner“. Die Anwesen innerhalb des Siedlungsgebietes
verfügen über private Stellplätze, die örtlichen Voraussetzungen für
Parkraumbeschränkungen zugunsten Bewohner liegen nicht vor. Im Rahmen des
Gemeingebrauches dürfen die Straßen von allen Verkehrsteilnehmern zum Parken
genutzt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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