Betreff
Vorlage zum Antrag aus der Bürgerversammlung vom 18.11.2019 - Parkregelungen (Pkw-Parken, Anliegerparken in der Tilsiter- und Zoppoter Straße)
Vorlage
SVA/0205/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Von den Ausführungen des Straßenverkehrsamtes wird Kenntnis genommen.


Das Abstellen von LKW in der Breslauer Straße, vorwiegend zwischen Hard- und Würzburger Straße, ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht noch kein Anlass für Beschränkungen. Der Bereich ist durch Gewerbebetriebe geprägt, im Bereich der Zufahrten zu Parkgebäuden ist das Parken bzw. Halten untersagt. Gerade an Wochenenden ist aber das massive Aufkommen geparkter LKW ein, vor allem optischer, Störfaktor. Soweit LKW entlang der östlichen Straßenseite am Fahrbahnrand geparkt werden, ist dagegen nichts vorzubringen. Ein generelles Verbot für das Parken von LKW ist mit Blick auf den Gemeingebrauch öffentlicher Verkehrsflächen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vertretbar.

Die Tilsiter- und Zoppoter Straße sind Wohnstraßen mit geringem Fahrbahnquerschnitt und weitgehend niveaugleichem Ausbau. Ein Teil der Zoppoter Straße ist als Einbahnstraße ausgewiesen.

Regelungen für den ruhenden Verkehr sind nur punktuell vorhanden, das Parken erfolgt meist „im Sinne der Anwohner“. Die Anwesen innerhalb des Siedlungsgebietes verfügen über private Stellplätze, die örtlichen Voraussetzungen für Parkraumbeschränkungen zugunsten Bewohner liegen nicht vor. Im Rahmen des Gemeingebrauches dürfen die Straßen von allen Verkehrsteilnehmern zum Parken genutzt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: