Betreff
Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 19.02.2020 - Geschwindigkeitsbegrenzung "Im Stöckig"
Vorlage
SVA/0215/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Von den Ausführungen der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.

 


In der Hans-Vogel-Straße gilt in Höhe des Kindergartens „Freche Früchtchen“ eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Straße „Im Stöckig“ ist im Bereich des Kindergartens (zwischen Hans-Vogel-Straße und Dresdener Straße) bereits Teil einer Tempo 30-Zone.

 

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Kindergartenkinder kann für die Hans-Vogel-Straße im Bereich zwischen der Dieselstraße und Im Stöckig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Zeit Montag bis Freitag, 7 – 17 Uhr, angeordnet werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: