Vom Vortrag der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.
Die
Prüfung des Stadtplanungsamtes, ob im
Bereich des Hornackerweges und in der Wendeschleife der Atzenhofer Straße im
verkehrsberuhigten Bereich weitere Parkplätze geschaffen werden können, führte
zu folgendem Ergebnis:
In
der Wendeschleife der Atzenhofer Straße (Hornackerweg) ist keine Anordnung von
zusätzlichen Parkplätzen möglich, da der Wendebereich als Buswendeschleife
(Buslinie 173) genutzt wird und daher zwingend freigehalten werden muss.
Nach
Rücksprache mit dem Amt für Abfallwirtschaft kann im Wendehammer des
Hornackerwegs ein zusätzlicher Parkplatz (siehe Anlage) vor dem Gebäude
Hornackerweg 12 angeordnet werden, um wildes Parken im Wendehammer zu
reduzieren und den Anwohnern einen zusätzlichen Stellplatz anbieten zu können.
Im Schatten des bestehenden Parkplatzes kann ein weiterer Parkplatz angeordnet
werden.
Die Schleppkurvenüberprüfung mit einem dreiachsigen Müllfahrzeug mit
Nachlaufachse hat ergeben, dass die Befahrbarkeit mit dem Bemessungsfahrzeug
auch mit einem zusätzlichen Parkplatz wie im Bestand gegeben ist.
Das Straßenverkehrsamt wird daher die Markierung des zusätzlichen
Stellplatzes anordnen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan des Stadtplanungsamtes