Der Stadtrat bestätigt die Zustimmung der Stadt Fürth zu der am 30.06.2020 unter TOP 4 von der 93. Gesellschafterversammlung des ZVGN beschlossenen Satzungsänderung des ZVGN.
Zur Umsetzung des 365-Euro-Tickets für Schüler und Auszubildende, sowie zur Umsetzung des VGN-Innovationspakets (das u. a. die Nichterhöhung der VGN-Tarife zum 01.01.2020 enthält), ist eine Änderung der satzungsgemäßen Aufgaben des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (ZVGN) erforderlich. Satzungsänderungen von Zweckverbänden müssen von der Regierung von Mittelfranken genehmigt werden.
Die 93. Gesellschafterversammlung des ZVGN hat unter Teilnahme der Stadt Fürth die erforderliche Satzungsänderung bereits am 30.06.2020 einstimmig beschlossen. Aufgrund der Tragweite dieser Entscheidung verlangt die Regierung von Mittelfranken als Voraussetzung für die von ihr zu erteilende Genehmigung der Satzungsänderung in diesem Fall jedoch einen den Versammlungsbeschluss ergänzenden Stadtratsbeschluss.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage mit den Unterlagen des ZVGN zur Änderung der ZVGN-Verbandssatzung