Der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die Fachleistungsstunde von 59,20 € auf
61,80 € wird mit Wirkung ab 01.07.2020 zugestimmt.
Unter dem Begriff der ambulanten Hilfen sind Maßnahmen
der Jugendhilfe erfasst, wie sie u.a. als Erziehungsbeistandschaft (EZB) oder
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) bekannt sind.
Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben beauftragt
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in den jeweiligen Einzelfällen die
freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung dieser Maßnahmen. In
Fürth sind dies in der Regel (in
alphabetischer Reihenfolge):
1. Die Jugendhilfe 180 Grad
2. Kinderarche Fürth gGmbH
3. Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH,
4. Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,
5. Vsj e.V. -Ambulante Dienste Fürth-
6. Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung
Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgt im
Einzelfall nach den besonderen Erfordernissen und fachlichen Kriterien. Es
werden Familien betreut, deren Erziehungskompetenzen eingeschränkt sind
und/oder das gesunde Aufwachsen der Kinder gefährdet ist. Ein besonderer
Betreuungsbedarf zeigt sich derzeit bei Kindern mit psychischen Erkrankungen
und seelischen Behinderungen und der dadurch einhergehenden Überforderung der
Eltern. Um preisintensive stationäre
Heimunterbringungen zu vermeiden, werden den Familien zunächst Hilfestellungen
in ambulanter Form angeboten. Eingesetzt werden hierbei speziell ausgebildete
Sozialpädagogen, die mit den jeweiligen Problemlagen besonders vertraut sind.
Eine Abrechnungsstunde umfasst 60 Minuten. Die
beauftragten Träger rechnen ihre Leistungen nach erbrachten Stunden ab. Darin
werden zeitgenau die Kontakte mit dem Klienten, mit Eltern und anderen Personen
abgerechnet, die notwendig sind, um die Ziele der Jugendhilfemaßnahme zu
erreichen. Daneben können auch Zeitanteile abgerechnet werden, die für
Bereitstellung der Infrastruktur und Administration notwendig sind (z.B.
Hilfeplangespräche, Fallberatungen, Wegezeiten, Berichterstellung und
Dokumentation). Ausgehend von Nettoarbeitsstunden wird darüber hinaus
festgelegt in welcher Höhe der freie Träger qualitätssichernde Anteile (z.B.
Fortbildung, Supervision) einbringen muss und welche Leistungen nicht
abgerechnet werden können.
Die ambulanten erzieherischen Hilfen werden
grundsätzlich über Fachleistungsstunden mit lokal einheitlich vereinbarten
fachlichen Standards erbracht. Die letzte Anpassung erfolgte mit Wirkung ab
01.07.2018.
Angelehnt an einem vom Bayer. Kommunalen
Prüfungsverband empfohlenen Kalkulationsmodell des Bundesverbandes für
Erziehungshilfen e.V. (AFET) wurde 2018 die bisherige Preisfeststellung neu
aufgesetzt. Die Kalkulation wird dadurch transparent dargestellt (siehe Anlage
1).
Die Preisfeststellung der Personalkosten ist an den
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst angelehnt. Der vorliegende
Änderungsantrag bildet die Tariferhöhungen 2018 und 2019 ab. Der aktuelle
Tarifabschluss 2020 blieb außer Betracht.
Die Preissteigerung ist kalkulatorisch
nachvollziehbar. Der seit 01.07.2020 gültige Fachleistungsstundensatz von 59,20
€ wurde mit einer Anhebung auf 61,80 € (entspricht 4,5 %) insgesamt sehr
zurückhaltend angepasst. Soweit die Dienstleistung mit eigenen Kräften erbracht
werden müsste, würden höhere Kosten entstehen, da alle Kostenfaktoren des
öffentlichen Dienstes einzurechnen wären. Hierbei ist auch zu berücksichtigen,
dass noch ehrenamtliche Betreuungsstunden der freien Träger zusätzlich
kostenfrei erbracht werden und die Preissteigerungen der letzten zwei Jahre
alleine durch die Träger aufgefangen wurden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich bei einer Steigerung von
2,60 Euro pro Stunde im Sonderbudget 51500 des städtischen Haushalts bei ca.
jährlich 46.000 zu erbringenden Betreuungsstunden mit einem Mehraufwand von ca.
120.000 € (Sonderbudget 51500) aus. Der Mehraufwand ist für den Haushalt 2020
bereits eingestellt und wird für 2021 zu gegebener Zeit angemeldet.
Es wird deshalb
empfohlen, der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die
Fachleistungsstunde von 59,20 € auf 61,80 € mit Wirkung ab 01.07.2020
zuzustimmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
120.000
€ |
|
nein |
x |
ja |
dto.
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: im
Rahmen des Sonderbudgets |
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Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes