Betreff
Anhebung der Vergütung für Fachleistungsstunden
Vorlage
JgA/0473/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die Fachleistungsstunde von 59,20 € auf 

61,80 € wird mit Wirkung ab 01.07.2020 zugestimmt. 


Unter dem Begriff der ambulanten Hilfen sind Maßnahmen der Jugendhilfe erfasst, wie sie u.a. als Erziehungsbeistandschaft (EZB) oder Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) bekannt sind.

 

Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben beauftragt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in den jeweiligen Einzelfällen die freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung dieser Maßnahmen. In Fürth sind dies in der Regel (in alphabetischer Reihenfolge):

 

1.  Die Jugendhilfe 180 Grad

2.  Kinderarche Fürth gGmbH

3.  Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH,

4.  Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,

5.  Vsj e.V. -Ambulante Dienste Fürth-

6.  Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung 

 

Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgt im Einzelfall nach den besonderen Erfordernissen und fachlichen Kriterien. Es werden Familien betreut, deren Erziehungskompetenzen eingeschränkt sind und/oder das gesunde Aufwachsen der Kinder gefährdet ist. Ein besonderer Betreuungsbedarf zeigt sich derzeit bei Kindern mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen und der dadurch einhergehenden Überforderung der Eltern.  Um preisintensive stationäre Heimunterbringungen zu vermeiden, werden den Familien zunächst Hilfestellungen in ambulanter Form angeboten. Eingesetzt werden hierbei speziell ausgebildete Sozialpädagogen, die mit den jeweiligen Problemlagen besonders vertraut sind.

 

Eine Abrechnungsstunde umfasst 60 Minuten. Die beauftragten Träger rechnen ihre Leistungen nach erbrachten Stunden ab. Darin werden zeitgenau die Kontakte mit dem Klienten, mit Eltern und anderen Personen abgerechnet, die notwendig sind, um die Ziele der Jugendhilfemaßnahme zu erreichen. Daneben können auch Zeitanteile abgerechnet werden, die für Bereitstellung der Infrastruktur und Administration notwendig sind (z.B. Hilfeplangespräche, Fallberatungen, Wegezeiten, Berichterstellung und Dokumentation). Ausgehend von Nettoarbeitsstunden wird darüber hinaus festgelegt in welcher Höhe der freie Träger qualitätssichernde Anteile (z.B. Fortbildung, Supervision) einbringen muss und welche Leistungen nicht abgerechnet werden können.

 

Die ambulanten erzieherischen Hilfen werden grundsätzlich über Fachleistungsstunden mit lokal einheitlich vereinbarten fachlichen Standards erbracht. Die letzte Anpassung erfolgte mit Wirkung ab 01.07.2018.

 

Angelehnt an einem vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband empfohlenen Kalkulationsmodell des Bundesverbandes für Erziehungshilfen e.V. (AFET) wurde 2018 die bisherige Preisfeststellung neu aufgesetzt. Die Kalkulation wird dadurch transparent dargestellt (siehe Anlage 1).

 

Die Preisfeststellung der Personalkosten ist an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst angelehnt. Der vorliegende Änderungsantrag bildet die Tariferhöhungen 2018 und 2019 ab. Der aktuelle Tarifabschluss 2020 blieb außer Betracht.

 

Die Preissteigerung ist kalkulatorisch nachvollziehbar. Der seit 01.07.2020 gültige Fachleistungsstundensatz von 59,20 € wurde mit einer Anhebung auf 61,80 € (entspricht 4,5 %) insgesamt sehr zurückhaltend angepasst. Soweit die Dienstleistung mit eigenen Kräften erbracht werden müsste, würden höhere Kosten entstehen, da alle Kostenfaktoren des öffentlichen Dienstes einzurechnen wären. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass noch ehrenamtliche Betreuungsstunden der freien Träger zusätzlich kostenfrei erbracht werden und die Preissteigerungen der letzten zwei Jahre alleine durch die Träger aufgefangen wurden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich bei einer Steigerung von 2,60 Euro pro Stunde im Sonderbudget 51500 des städtischen Haushalts bei ca. jährlich 46.000 zu erbringenden Betreuungsstunden mit einem Mehraufwand von ca. 120.000 € (Sonderbudget 51500) aus. Der Mehraufwand ist für den Haushalt 2020 bereits eingestellt und wird für 2021 zu gegebener Zeit angemeldet.

 

Es wird deshalb empfohlen, der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die Fachleistungsstunde von 59,20 € auf 61,80 € mit Wirkung ab 01.07.2020 zuzustimmen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

120.000 €

 

nein

x

ja

dto. €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr. 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

im Rahmen des Sonderbudgets

 


Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes