Betreff
Änderung der Baumschutzverordnung
Vorlage
OA/0398/2020
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-5
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss empfiehlt den Erlass der Verordnung / der Stadtrat beschließt die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Fürth (Anlage 1).

 


Hintergrund:

Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz beabsichtigt, die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Fürth (Baumschutzverordnung – BSchV) hinsichtlich der zulässigen Verwendung der Ausgleichszahlungen zu ändern.

 

Bislang können von den durch die Baumschutzverordnung eingenommen Ausgleichszahlungen die Neupflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken sowie die Pflege und Sanierung des Baumbestandes im Stadtgebiet finanziert werden (§ 6 Abs. 2 BSchV).

 

Im öffentlichen Raum, v.a. in den dicht bebauten und durch Nachverdichtung geprägten Innenstadtlagen, werden geeignete Flächen für Großbaumpflanzungen immer knapper. Um hier entgegenzusteuern, hat die Stadt Fürth beispielsweise das Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ aufgelegt und fördert die Pflanzung von Bäumen auf Privatgrundstücken, aber auch Fassaden- und Dachbegrünungen.

Um die bebauten Flächen ökologisch aufzuwerten wird neben Baumpflanzungen verstärkt auf Fassaden- und Dachbegrünungen gesetzt. Auch wenn sich die Großbäume dadurch nicht ersetzen lassen, so wirken sich auch Fassaden- und Dachbegrünungsmaßnahmen u.a. positiv auf das Mikroklima aus, verbessern die Luftqualität und können Insekten und Vögeln einen wertvollen Lebensraum bieten. Dachbegrünungen entlasten zudem Kanalisation und Gewässer als natürliche Regenwasserspeicher.

 

Aus diesen Gründen beabsichtigt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz, die Ausgleichszahlungen zukünftig auch für die Herstellung von Fassaden- und Dachbegrünungen zu verwenden.

 

Beabsichtigt ist sowohl die Finanzierung städtischer Begrünungsmaßnahmen als auch die Förderung privater Maßnahmen („Der geschenkte Baum“ bzw. künftig „Fürth blüht auf“).

 

Verordnungsverfahren:

Mit Beschluss vom 05.12.2019 hat der Umweltausschuss die Verwaltung deshalb damit beauftragt, dass § 6 Abs. 2 der Baumschutzverordnung hinsichtlich des Verwendungszwecks von Ersatzzahlungen für Fassaden- und Dachbegrünungen ergänzt werden soll. Der Naturschutzbeirat hat dies in seiner Sitzung am 09.12.2019 mehrheitlich befürwortet.

 

Das Anhörungsverfahren an die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände wurde mit Schreiben vom 25.03.2020 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme durchgeführt.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände sind in der beigefügten Übersicht, verbunden mit einer Bewertung und einem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung, zusammengefasst.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Baumschutzverordnung entsprechend zu ändern.

 

 

Information zu „Fürth blüht auf“ (Beschluss Umweltausschuss vom 05.12.2019)

„Fürth blüht auf“ soll „Der geschenkte Baum“ weiterentwickeln und neben einer Erhöhung der Fördersätze für Fassaden- und Dachbegrünungen zusätzlich Entsiegelungen und Blühflächen fördern.

Über die reguläre Bereitstellung der für das Förderprogramm notwendigen städtischen Mittel i.H.v. 50.000 € wird in den kommenden Haushaltsberatungen entschieden. Eine Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im Jahr 2020 wurde vom Finanzreferat aufgrund der zu erwartenden Ausfälle bei der Einkommens- und Gewerbesteuer abgelehnt. Mangels Fördermittel musste die Umsetzung des Förderprogramms „Fürth blüht auf“ daher vorerst zurückgestellt werden.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Verordnungs-Entwurf, Bewertung Stellungnahmen Behörden und Verbände