Betreff
Corona-Unterstützungsmaßnahmen
Vorlage
Rf. VI/0074/2020
Art
Beschlussvorlage - AL
Untergeordnete Vorlage(n)

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Unterstützung der Fürther Wirtschaft sollen im Wirtschaftsausschuss vorgestellt, diskutiert und priorisiert werden. Entsprechende Beschlüsse sollen dann im Stadtrat am 24.06.2020 gefasst werden.


Corona-Unterstützungsmaßnahmen

 

COVID-19 und die damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie die aktuellen Einschränkungen in der Situation der Lockerungen, stellen alle Fürther Unternehmen, insbesondere den stationären inhabergeführten Handel, die Dienstleister und die Gastronomie vor existenzielle Herausforderungen. Der Freistaat Bayern hat ein Hilfspaket zur Unterstützung der Betriebe aufgestellt, auf das verwiesen werden darf. Das Wirtschaftsreferat hat sich mit zahlreichen Lotsenfunktionen (Information, Kommunikation) eingebracht und unter Einbeziehung der Bedürfnisse zahlreicher Betriebe umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen begonnen (siehe Ziff. 1), die gleichzeitig auch dazu dienen sollen, die Innenstadt nachhaltig attraktiver zu gestalten.

Zur Abfederung der größten wirtschaftspolitischen Krise seit dem 2. Weltkrieg sollen und müssen weitere standort- und strukturfördernde sowie arbeitsmarktpolitische Projekte und Maßnahmen initiiert und umgesetzt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt bei bundes- und landespolitischen Hilfsprogrammen. Dennoch kann und muss auch die Stadt Fürth ihren lokapolitischen Anteil leisten.

Im heutigen WGA soll deshalb ein Maßnahmenpaket „Lebendige Kleeblattstadt“ vorgestellt werden. Dieses kann jederzeit ergänzt und priorisiert werden. Eine Beschlussfassung über wesentliche Maßnahmen ist dann in der Stadtratssitzung vom 24.06.2020 vorgesehen.

1. Umgesetzte und laufende Maßnahmen

 

Beratung und Information

  • Einrichtung einer Hotline (0911/974-1273, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr) für alle Fürther Unternehmen

·         24-Stunden-Online-Betreuung des inhabergeführten Einzelhandels und der Gastronomie (Fokus Innenstadt) unter Hinzuziehung der IHK seit 15./16. März (Gastronomie: rd. 50 Mitglieder, Einzelhandel: rd. 100 Mitglieder). Besonderer Dank an die IHK für die laufende kompetente, unbürokratische und sofortige Unterstützung durch Beratung und Info-Material

 

·         Regelmäßiger E-Mail-Kontakt zur Information der Unternehmer

·         Listung der Unternehmer, die bislang keine Soforthilfe erhalten haben, Beratung (Klärung von Fragen zur Antragstellung bei der Regierung)

·         Telefonische Beratung bei bürokratischen Fragen, die einer sofortigen lösungsorientierten Antwort bedürfen

·         Stetige Versendung der jeweils gültigen aktuellen Bestimmungen in Absprache mit dem Ordnungsamt über Online-Medien und Serienmails

·         Vermittlung zu zusätzlichen aktuellen Vorgaben des Ordnungsamtes und auch zu Tipps und Feinheiten via Berufsgenossenschaften und Verbände (DEHOGA)

 

Print

·         Druck und Erstellung dreierlei gemeinschaftlicher Plakate (Eingang, Netiquette, Abstand) in verschiedenen Größen sowie von Bodenaufklebern und die kostenfreie Verteilung dieser. Es gelang auch interessierte Filialisten miteinzubinden sowie den Fürther Markt. So konnte ein einheitliches Bild in der Stadt erzielt und sogleich das Gemeinschaftsgefühl gefördert werden

·         StadtZEITUNG: Unterstützung der Darstellung der Services der Firmen zu Covid-19-Zeiten, Veröffentlichung der Hinweise auf „maps.fuerth.de“, Werbemaßnahmen und Berichterstattung für das neu gegründete Portal „Ein Herz für Fürth“ sowie Darstellung der Angebote der „Fürth Faktor“-Teilnehmer

·         FN: Buchung von Annoncen für allgemeine und die städtisch unterstützten Gutscheinaktionen sowie Hinweise auf die zahlreichen Fürther Plattformen.

·        Fürth Faktor: Nachhaltiger Erwerb von Bildern sowie von Text-Content zur Verwendung für das Portal „Ein Herz für Fürth“ – Unterstützung des Drucks der zehnten Auflage

Soziale Medien

·         Instagram: Kostenfreie Generierung von Reichweite für den inhabergeführten Einzelhandel sowie die Gastronomie via Nutzung von ISB des Accounts der TI „@fuerth_erleben“, infolge dessen auch die Reichweite (um 13 000 Impressionen) sowie Follower im dreistelligen Bereich erhöht werden konnten – Erstellung von eigenem Content und Teilen von Bestehendem via Markierungen

·        Facebook-Reichweite: Generierung via des Facebook-Auftritts der TI „Fürth“ durch Postings in den Stories infolge von Markierungen bzw. Erstellung von eigenen Contents

Online-Plattformen

·         Gründung des bargeldlosen Gutscheinsystems „Ein Herz Für Fürth“ in Kooperation mit dem VR-Reality-Café „Pixels“ (Gustav-Schickedanz-Straße 8). Im Zuge dessen Erarbeitung eines rechtssicheren Vertrages, Werbekostenübernahme, nachhaltige und kostenfreie Übernahme des Marketings auf allen oben angeführten Kanälen, Einbindung des „Fürth Faktors“ bezüglich Bildmaterial und Texten sowie dafür notwendige Kostenübernahme, Betreuung der Hauptakteure von „Pixels“, Lieferung von Texten der StadtZEITUNG. Bis 20.05.2020 wurden Gutscheine im Wert von ca. 30.000 € geordert, wodurch die Liquidität der Teilnehmer unterstützt werden konnte

Bemerkung: Eine Umstellung der Fürth Schecks auf ein bargeldloses System ließ sich laut dem Stadtmarketingverein Vision Fürth nicht umsetzen

·         Maps Fürth: Finanzierung und Aufbau eines Menüpunkts „Corona“ mit Untergliederung der verschiedenen Services, die von den Unternehmen angeboten wurden und damit verbunden eine eigene Kartendarstellung „Angebote in der Corona-Krise“

·        Fürth Faktor: Unterstützung der Darstellung der Covid-19-Maßnahmen auf der „Fürth-Faktor“-Website

·        Fuerth.de: Einbindung der zusätzlichen Maßnahmen des Wirtschaftsreferates über die Darstellung der allgemeinen Corona-Maßnahmen der Stadt Fürth in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister- und Presseamt

Sondernutzungen

·        Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für 2020 (Einnahmeverzicht ca. 69.000 €), um die Gastronomie und den Handel zu entlasten

·        Unbürokratische Erweiterung der Sondernutzungsflächen zur Einhaltung der Abstandsregelungen, mit Berücksichtigung des Erhalts der ursprünglichen Tischanzahl bei der Gastronomie, um zusätzliche Umsatzeinbußen für die Betriebe zu vermeiden. Hier wird bereits auch die Umwidmung von Parkflächen umgesetzt

  • Unterstützung der Schausteller: Großveranstaltungen sind bis 31.08.2020 abgesagt, die Veranstaltungsabsagen bedeuten vor allem für die die Schaustellerinnen und Schausteller einen kompletten Verdienstausfall. Die Stadt Fürth stellt deshalb den Fürther Schaustellern – seit dem 25.05.2020 – am Bahnhofplatz und Paradiesbrunnen insg. 8 Verkaufsplätze zur Verfügung. Das Angebot, welches 14-tägig wechselt, reicht vom klassischen Imbiss über Spezial-Imbiss – wie Baggers, Langos, Flammkuchen, Maiskolben usw. – bis hin zu Süßwaren und Eis.

Stundung der Gewerbesteuerzahlungen und Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen

Die Stadt Fürth trägt zur Entlastung der Unternehmen durch Stundung der Gewerbesteuerzahlungen und Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen bei:

Zum Stand 15.05.2020 gingen seit dem 01.03.2020 über 1300 Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung ein. Durch die Neufestlegung der Steuermessbeträge durch das Finanzamt mit Gültigkeit der neuen Bescheide bis 31.12.2020 sowie Anträge bei der Stadt Fürth direkt ergeben sich für die Stadt Fürth aus den Gewerbesteuervorauszahlungen Mindereinnahmen von 24,1 Mio. €.

Außerdem hat die Stadt Fürth zunächst bis 31.08.2020 Gewerbesteuerzahlungen i.H.v. 990 Tsd. € zur Entlastung der Fürther Unternehmen gestundet.

 

Insgesamt ergeben sich daraus Mindereinnahmen bei der Stadt Fürth von über 25 Mio. € im Haushaltsjahr 2020.

 

2. Weitere Unterstützungsmaßnahmen

 

 

Ansiedlungswillige Unternehmen sowie bereits ortsansässige Betriebe und vor allem die bestehende Händlerschaft wünschen sich vor allem eines: Planungssicherheit und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt. Dies wurde vor allem bei der Unternehmensbefragung sowie beim ersten großen Besprechungstermin der Eigentümer, Dienstleister und Händler rund um die Fürther Freiheit, aber auch in der zusätzlich stetigen Kommunikation mit den Gewerbetreibenden deutlich. Es gilt daher, den Branchenmix zu erhalten und Stabilität sowie Planungssicherheit für alle zu erzielen. Deshalb sollten die folgenden Vorschläge geprüft und entschieden werden:

 

  • Werbemaßnahmen kurz- und langfristig zur Unterstützung der Händler sowie Gastronomie:

-       Prüfung, ob beim bargeldlosen Gutscheinsystem „Ein-Herz-für-Fürth“ die gekauften Gutscheine als Ticket für den VGN genutzt werden können

-       Prüfung kleinerer Aufführungen von Fürther Künstlern („Walking Acts“), um Solidarität zu beweisen

-       Kleinere Verteilaktionen von Werbemitteln in der Innenstadt, zur Unterstützung des Handels um beispielsweise Wartezeiten zu verkürzen

-       Verlosungsaktionen und deren Marketingmaßnahmen

 

-       Soziale Medien: Aufgrund der guten Resonanz und messbaren Reichweite empfiehlt das Wirtschaftsreferat in Absprache mit dem BMPA die Übernahme und Erweiterung des Instagram-Accounts des Fürther Marktes durch ISB

 

  • Nachhaltige Attraktivitätssteigerung der Innenstadt

-       Prüfung des Ausbaus der mobilen Begrünung sowie möglicher Baumstandorte in der Innenstadt, beispielsweise einheitlich an den Eingängen der Fußgängerzone sowie an ausgewählten und geeigneten Standorten, auch zur Stärkung der Gemeinschaft und insbesondere der Attraktivität des Einkaufserlebnisses sowie des Wohlbefindens bezüglich des Innenstadtaufenthalts für alle. Präferierung regionaler Anbieter

-       Gastro statt MIV: geförderte selbst geleistete Begrünung samt verordnungsgerechter Bestuhlung und zwar in Form von Parkplatznutzung, bzw. umplanbarer Freiflächen

-       Unterstützung von temporären Kunstaktionen in der Fußgängerzone

-       Prüfung weiterer BayernWLAN-Standorte im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Besucherleitsystems der Stadt Fürth

-       Sitzmöbel vor Hotspots und Sitzmöbel zur Steigerung der Aufenthaltsqualität
Hiervon wird derzeit abgeraten, da aufgrund der umfangreichen Hygienevorschriften eine Benutzung gegen die Empfehlung der Staatsregierung sprechen würde. Dies gilt auch für die sogenannten Aufenthaltsmodule „Parklets“

-       Appell an die Staatsregierung: 2020 und 2021 vier verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezogenheit zu ermöglichen

-       Appell an die Staatsregierung: Terminshopping in der Zeit von 20 bis 23 Uhr für die schwer beeinträchtigenden Bereiche Schuhe und Bekleidung zuzulassen

-       Prüfung der Errichtung von temporären Pop-Up-Stores, in die auch Abholkonzepte für den gesamten Handel integriert werden können, oder die als Ausgangspunkt für einen Liefer-Service dienen können

-       Prüfung von jahreszeitlichen Aktionen z.B. Eislauf-Fläche zur Weihnachtszeit/Jahreswechsel mit „Turmel auf dem Eis“ in Anlehnung an die Augsburger Puppenkiste. Hier könnten Kinos und Theater miteingebunden werden, damit Kinder nach der schweren Corona-Zeit auch ein gesamtheitliches kulturelles Angebot bekommen

 

 

 

·         Unterstützung des Tourismus und des Hotelgewerbes

 

-       durch evtl. vermehrte Aktionen wie „Übernachten in der eigenen Stadt“

-       Gast in der eigenen Stadt

-       Social Media Kampagne

 

·         Verkehr und Erreichbarkeit

-       Zurückstellung noch nicht begonnener Maßnahmen bis Ende 2023, insbesondere im Bereich Fürther Freiheit sowie Veränderungen im Bereich des Innenstadtrings. Hier sollte außerdem speziell die solide Grundlage der für September 2020 angedachten Parkraumanalyse abgewartet und ausgewertet werden, bevor Einzelmaßnahmen ohne gesamtheitliches Konzept in die Umsetzung gehen. Zudem wird dringend empfohlen, nicht die Einbindung aller ansässigen Unternehmen zu vernachlässigen. Lieferverkehr und Lieferzonen sind zu berücksichtigen bzw. neue Lieferkonzepte auszuarbeiten. Zudem ist eine repräsentative und temporäre Testung zu fokussieren. Es wird empfohlen, eine Kundenherkunftsanalyse zu veranlassen, da die letzte aus dem Jahre 2013 (vor Eröffnung der Neuen Mitte) stammt und nicht mehr repräsentativ ist. Der Anteil der Radfahrer beispielsweise betrug damals 7%.

-       Umsetzung eines dynamischen Parkleitsystems zur Verminderung des Parksuchverkehrs, der Senkung der Umweltbelastung sowie einer gleichmäßigen Auslastung der vorhandenen Stellplatzkapazitäten

-       Umsetzung der geplanten Fahrradständer, Prüfung der Radfahrerwünsche (E-Ladestationen, Lieferservice für Einkäufe)

-       Prüfung der Errichtung eines modernen Fahrradparkhauses im Zuge des Umbaus des Bahnhofplatzes zur Mobilitätsdrehscheibe

-       Prüfung von Pop-up-Radwegen und ihrer Akzeptanz, Auswirkungen

 

-       Prüfung von E-Ladestationen

 

-       Steigerung der Erreichbarkeit

durch kostenfreie ÖPNV-Nutzung in Tarifstufe B in Fürth z. B. in Form der Aktion: „Sommer in Fürth, wir entdecken unsere Stadt“

Während der Sommerferien:

sechs Samstage: 01., 08., 15., 22., 29.8. sowie 05.09.2020

alternativ: Samstag, 19.09.2020 (europäische Mobilitätswoche von Mi 16.9. – Di 22.9.2020) Hinweis der infra: Grundsätzlich muss beim VGN eine Genehmigung für kostenloses Fahren eingeholt werden. Entgangene Einnahmen müssen kompensiert werden durch die Stadt Fürth

Temporärer Verzicht auf Parkgebühren, um die Mobilitätsvielfalt zu berücksichtigen sowie bei Beschränkung auf zwei Stunden Parkzeit mit Parkscheibe. Zusätzlich: Erwerb von Parkgutscheinen beim städtischen Partner „Pay-by-Phone“. Verlosungsaktionen, Unterstützung der Händler

 

-       Keine Erhöhung der Parkgebühren bis Ende 2021.

 

-       Überlegung der Errichtung einer zusätzlichen Minibus-Haltestelle im Bereich Hornschuch-Center und im Bereich Neue Mitte

 

-       Überprüfung der Ausweitung des gemeinschaftlichen Projekts „fahr, kauf, spar!“ in Zusammenarbeit mit der infra verkehr gmbh, die sich eine Beteiligung vorstellen können

 

-       Prüfung der Akzeptanz und Nutzung der neu gestalteten Plätze und Analyse bzgl. weiteren Bedarfs an Plätzen mit erhöhter Aufenthaltsqualität im Bereich der Innenstadt

Stärkung und Erweiterung neuer Vertriebswege

  • Gemeinsames regionales Online-Shop-Portal:

Bereits 2015 wurde dem WGA die Einführung eines gemeinsamen Online-Kaufhauses für den Fürther Innenstadthandel vorgeschlagen. In einer beschränkten Ausschreibung im Januar 2015 wurden zwei Fürther Anbieter sowie drei überregionale Anbieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der WGA sprach sich damals für eine weitere Marktbeobachtung aus, da gemeinsame Online-Shops leider nicht wirtschaftlich arbeiten.
Inzwischen gibt es über 70 lokale Marktplätze in Deutschland, Tendenz steigend. Allerdings sind die generierten Umsätze sehr gering. Die Online-Sichtbarkeit wird aber hingegen auf einer Online-Plattform (ohne gemeinsamen Shop) – je nach investiertem Budget – mit Werbung auf allen Kanälen sowie in der Suchmaschinenoptimierung verbessert. Eines der Projekte im Bereich Online-Shop mit der höchsten medialen Bekanntheit ist sicherlich die Online-Plattform „Atalanda“ der Online-City Wuppertal mit hohem Fördervolumen. Der Erfolg lässt mit einem durchschnittlichen Monatsumsatz von insgesamt weniger als 1500 € auf sich warten. Viele weitere Studien kommen noch immer zu einem ähnlichen Schluss.

Leider fehlt es bei vielen Händlern zusätzlich an geeigneten Datenschnittstellen und Systemen (Bilder, Produktdaten). Beispielsweise muss das Kassensystem mit einer Warenwirtschaft kombiniert sein.
In der Zeit des Lock-Downs wurden die Händler über die verschiedenen Plattformen informiert, die den Händlern unkompliziert und kostenlos einen Test der Plattform anboten („Ebay“, „Locamo“, „Atalanda“). Leider ist trotz Abfrage kein Fürther Händler bekannt, der dieses Angebot genutzt hat und über Erfahrungen berichten könnte.

Einige Fürther Händler haben in den letzten Wochen kleinere eigene Webshops aufgebaut sowie mögliche attraktive Förderungen hierzu (wie https://www.digitalbonus.bayern/) geprüft und auch persönlich geliefert.

Bei einer Online-Umfrage unter 100 Händlern zeigten lediglich drei Händler Interesse an einem gemeinsamen Online-Shop. Das Wirtschaftsreferat hält eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Händlern für eine Umsetzung erforderlich. Derzeit zeichnet sich die für eine Umsetzung notwendige Quantität in der Händlerbereitschaft nicht ab.

Eine zusätzliche Umfrage per Serienmail an die Innenstadthändler- und -dienstleister vom 19.05.20 brachte folgende Ergebnisse: Bis 21.05.2020 haben sich 25 Händler zurückgemeldet, wovon sich 16 gegen einen gemeinsamen Online-Shop ausgesprochen haben. Aus dem Händlerkreis kam der Wunsch sich mit anderen Händlern auszutauschen und sich gemeinsam für eine Best-Practice-Lösung zu entscheiden.

Unabhängig von einem gemeinsamen regionalen Online-Shop wurde von vielen die Einrichtung einer Online-Plattform mit Vernetzungsmöglichkeiten und weiterleitenden Services begrüßt.

In Abstimmung mit dem Bürgermeister- und Presseamt, welches aktuell die Website der Stadt Fürth neu ausschreibt, wurde vereinbart, eine entsprechende Online-Plattform auf der Seite www.fuerth.de zu integrieren. Dies hätte den Vorteil einer maximalen Reichweite und könnte die verschiedenen Online-Auftritte, -Shops sowie -Services nachhaltig verlinken und stellt die aktuelle Empfehlung seitens des Wirtschaftsreferates dar

 

·         Lieferservice/Abholstationen für den inhabergeführten Innenstadthandel der Stadt Fürth: Derzeit erfolgt die Prüfung im Austausch mit anderen Städten, wie beispielsweise Erlangen, Schweinfurt, Würzburg. Erstes Fazit: Es bedarf eines logistischen Know-hows, wodurch die notwendigen Schnittstellen bereitgestellt werden können sowie zusätzlich einer finanziellen Förderung. Erlangen finanziert beispielsweise die Testphase für sechs Wochen, in Schweinfurt lieferte ein Logistiker für 4,50 € pro Bestellung, unter Bereitstellung aller logistischen Voraussetzungen. Aktuell wurde hier auch eine Förderung eingeleitet. Rentabilität zeichnet sich noch nicht ab. Es gibt auch Modelle, bei welchen Menschen mit Behinderung in den Lieferservice eingebunden sind (Weingarten via Lastenrad). Hier arbeitet das Wirtschaftsreferat weiterhin an einer ganzheitlich nachhaltigen Idee der Umsetzung und freut sich auf bezahlbare Vorschläge, weist aber darauf hin, dass bei der o.g. Abfrage via Serienmail ebenso 16 Rückmeldungen sich negativ bezüglich einer Teilnahme aussprachen

 

3. Baustellenfond Baumaßnahme Kapellenstraße/Maxbrücke und künftige Werbemaßnahmen/ Budget

 

Durch die umfangreichen Maßnahmen werden die dort ansässigen Betriebe erheblich beeinträchtigt. Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung regt deshalb einen Baustellenfond für Werbemaßnahmen und Entschädigungszahlungen in diesem Bereich an, der sich an anderen Stellen zuvor bereits zum Erhalt anliegender Geschäfte als probates Mittel bewährt hat.
Anmerkung: Dieser Fond wäre zwischen ISB und AWS aufzuteilen, da auch ein Teil im Bereich ISB liegt.

Eine Erhöhung des Budgets ISB/Fitnessprogramm um 50Tsd. € zur Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen als Regenerationsplan für den inhabergeführten Handel, ist auch aufgrund der zusätzlichen Probleme durch fehlende Nachfolge aufgrund des aktuellen Generationswechsels und durch den erstarkten Online-Handel-Anteil, unerlässlich. Gerade dieses Programm hat sich in den letzten Jahren außerordentlich bewährt!

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: