Achtung vor Beschlussfassung ist der Städtebauliche Vertrag zu Beschließen

  1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

  2. Die Einwände werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

  3. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 291b einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung (Satzungsbeschluss).

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Anregungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen,

  5. Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 291b durch eine ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen aus dem städtebaulichen Vertrag zum B-Plan erfüllt sind.

 


Vorhergehende Beratungsfolge

Termin

 

Aufstellungsbeschluss Stadtrat

 

27.07.2016

Billigungs- und Auslegungsbeschluss BWA

10.10.2018

Erneuter Auslegungsbeschluss BWA

05.02.2020

 

Der Stadtrat der Stadt Fürth hat in seiner Sitzung vom 27.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 291b gemäß § 2 BauGB beschlossen.

Das Verfahren erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren

Mit Bekanntmachung vom 12.10.2016 im Amtsblatt der Stadt Fürth wurde der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2. BauGB fand im Zeitraum vom 14.05.2018 bis 27.06.2018 statt.

 

Der Bau- und Werkausschuss der Stadt Fürth hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 291b „Hornschuch-Campus“ einschließlich der Entwurfsbegründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 02.11.2018 bis einschließlich 07.12.2018 durchgeführt.


Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB), die benachbarten Städte und die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben vom 30.10.2018 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. der förmlichen Beteiligung wurden Anregungen und Bedenken geäußert. Auf Grund dieser Änderungen, die teilweise die Grundzüge der Planung berühren, wurde der Plan erneut öffentlich ausgelegt.

Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 20.02.2020 bis 24.03.2020 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden hiervon informiert.

 

Die im Rahmen der Auslegungen eingegangene Einwendungen liegen dieser Beschlussvorlage mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag bei. Alle Einwendungen werden im Rahmen des Satzungsbeschlusses hiermit zur Abwägung vorgelegt und damit Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

Die Einwände zur erneuten öffentlichen Auslegung führten unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge zu keinen weiteren wesentlichen Änderungen.
Es wurden nur noch die nachfolgend aufgeführten redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan und der Begründung vorgenommen:

 

-       Konkretisierung der Festsetzung 7.2 bzgl. der Genehmigungspflicht der Wiedereinleitung von abgepumpten Grundwasser im Bereich von Vegetationsflächen im Planungsgebiet

-       Ergänzung des Hinweises 13 um die gesonderte Genehmigungspflicht von Versickerungsanlagen beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz

-       Ergänzung der Festsetzung zur Wurzelschutzbrücke im Bereich Baum 87 um den expliziten Hinweis der Ausführung einer Wurzelschutzbrücke für den Radweg, den bestmöglichen Erhalt der Bäume und der Konfliktminimierung durch Schaffung von Seitenflächen zwischen Radweg und betreffenden Bäumen

-       Ergänzung eines textlichen Hinweises bzgl. der Unterbrechung von Sockeleinfriedungen im Sinne der Durchlässigkeit für Kleintiere

-       Korrektur von Bezügen zu § der Rechtsnorm BauNVO

-       Entfall der Festsetzung über die Zulässigkeit von Stellplätzen außerhalb der Baufenster mit Bezug zu § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO

 

Somit empfiehlt nun das Baureferat, die Einwände (TÖB und Bürger) gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abzuwägen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 291b einschließlich Begründung als Satzung zu beschließen.

 

 

Die Erschließung soll durch den im Vorlauf durch den Stadtrat zu beschließenden städtebaulichen Vertrag gesichert werden.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 291b

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 291b

saP

Vorprüfung saP

Baumbestandsplan

Vorprüfung des Einzelfalls

Lageplan Maßnahmen Artenschutz

Bodenschutz- und Abfallrechtliche Bewertung

Bodengutachten Versickerung

Gutachten über die Immissionen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder

Erschütterungsimmissionen

Verkehrsprognose Stand 19.04.2018

Verkehrserzeugung Stand 13.01.2020

Verkehrsgutachten Stand 31.01.2017

Ergänzung Festsetzungen Immissionsschutz

Schalltechnische Untersuchung und Beurteilung Stand 25.04.2018

Überflutungsnachweis Stand 13.01.2020

Überflutungsnachweis Zeichnungen Stand 13.01.2020

Abwägungsvorschläge 13.01.2020

Abwägungsvorschläge erneute öffentliche Auslegung

Abwägungsvorschlag Anwohner