Achtung vor
Beschlussfassung ist der Städtebauliche Vertrag zu Beschließen
- Den Ausführungen des Baureferates wird
beigetreten.
- Die Einwände werden gemäß dem Vorschlag der
Verwaltung abgewogen.
- Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr.
291b einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung
(Satzungsbeschluss).
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern
von Anregungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen,
- Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 291b durch eine ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen aus dem städtebaulichen Vertrag zum B-Plan erfüllt sind.
Vorhergehende
Beratungsfolge |
Termin |
Aufstellungsbeschluss
Stadtrat |
27.07.2016 |
Billigungs-
und Auslegungsbeschluss BWA |
10.10.2018 |
Erneuter
Auslegungsbeschluss BWA |
05.02.2020 |
Der Stadtrat der Stadt Fürth hat in seiner Sitzung vom
27.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 291b gemäß § 2 BauGB
beschlossen.
Das Verfahren erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
Mit Bekanntmachung vom 12.10.2016 im Amtsblatt der Stadt Fürth wurde der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2. BauGB fand im Zeitraum vom 14.05.2018 bis 27.06.2018 statt.
Der Bau- und Werkausschuss der Stadt Fürth hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 291b „Hornschuch-Campus“ einschließlich der Entwurfsbegründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 02.11.2018 bis einschließlich 07.12.2018 durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB), die benachbarten
Städte und die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben vom 30.10.2018 von der
öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. der förmlichen Beteiligung wurden Anregungen und Bedenken geäußert. Auf Grund dieser Änderungen, die teilweise die Grundzüge der Planung berühren, wurde der Plan erneut öffentlich ausgelegt.
Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 20.02.2020 bis 24.03.2020 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden hiervon informiert.
Die im Rahmen der Auslegungen eingegangene Einwendungen liegen dieser Beschlussvorlage mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag bei. Alle Einwendungen werden im Rahmen des Satzungsbeschlusses hiermit zur Abwägung vorgelegt und damit Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
Die Einwände zur erneuten öffentlichen Auslegung führten
unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge zu keinen weiteren wesentlichen
Änderungen.
Es wurden nur noch die nachfolgend aufgeführten redaktionellen Änderungen am
Bebauungsplan und der Begründung vorgenommen:
-
Konkretisierung der Festsetzung 7.2 bzgl. der
Genehmigungspflicht der Wiedereinleitung von abgepumpten Grundwasser im Bereich
von Vegetationsflächen im Planungsgebiet
-
Ergänzung des Hinweises 13 um die gesonderte
Genehmigungspflicht von Versickerungsanlagen beim Amt für Umwelt, Ordnung und
Verbraucherschutz
-
Ergänzung der Festsetzung zur
Wurzelschutzbrücke im Bereich Baum 87 um den expliziten Hinweis der Ausführung
einer Wurzelschutzbrücke für den Radweg, den bestmöglichen Erhalt der Bäume und
der Konfliktminimierung durch Schaffung von Seitenflächen zwischen Radweg und
betreffenden Bäumen
-
Ergänzung eines textlichen Hinweises bzgl.
der Unterbrechung von Sockeleinfriedungen im Sinne der Durchlässigkeit für
Kleintiere
-
Korrektur von Bezügen zu § der Rechtsnorm
BauNVO
-
Entfall der Festsetzung über die Zulässigkeit
von Stellplätzen außerhalb der Baufenster mit Bezug zu § 23 Abs. 5 Satz 2
BauNVO
Somit empfiehlt nun das Baureferat, die Einwände (TÖB und Bürger) gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abzuwägen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 291b einschließlich Begründung als Satzung zu beschließen.
Die Erschließung soll durch den im Vorlauf durch den Stadtrat zu beschließenden städtebaulichen Vertrag gesichert werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 291b
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 291b
saP
Vorprüfung saP
Baumbestandsplan
Vorprüfung des Einzelfalls
Lageplan Maßnahmen Artenschutz
Bodenschutz- und Abfallrechtliche Bewertung
Bodengutachten Versickerung
Gutachten über die Immissionen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder
Erschütterungsimmissionen
Verkehrsprognose Stand 19.04.2018
Verkehrserzeugung Stand 13.01.2020
Verkehrsgutachten Stand 31.01.2017
Ergänzung Festsetzungen Immissionsschutz
Schalltechnische Untersuchung und Beurteilung Stand 25.04.2018
Überflutungsnachweis Stand 13.01.2020
Überflutungsnachweis Zeichnungen Stand 13.01.2020
Abwägungsvorschläge 13.01.2020
Abwägungsvorschläge erneute öffentliche Auslegung
Abwägungsvorschlag Anwohner