Betreff
Fortschreibung der Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien für Lehrkräfte der Stadt Fürth (BEBRi-L) vom 23.10.2013
Vorlage
PA/0790/2020
Art
Beschlussvorlage - AB

Die in § 5 der Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien für Lehrkräfte der Stadt Fürth (BEBRi-L) getroffenen Regelungen über die Beförderung der Studienrätinnen/Studienräte im Realschuldienst nach BGr A 13 mit Amtszulage oder BGr A 14 werden zum 01.07.2020 angepasst und geändert.


§ 5 der Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien für Lehrkräfte der Stadt Fürth regelt u.a. die Voraussetzungen, unter denen Studienrätinnen/Studienräte im Realschuldienst nach BGr A 14 befördert werden können. Dies ist bislang nur in den herausgehobenen besonderen Funktionen nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen möglich. Laut der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die mittelfränkischen Realschulen ist eine Beförderung zum Beratungsrektor jedoch auch dann möglich, wenn die Lehrkraft in besonders ausgewiesenen Funktionen überhälftig am Gymnasium oder als Diplom-Handelslehrer eingesetzt wird.

 

§ 5 BEBRi-L wurde dementsprechend angepasst und geändert (siehe Synopse). Die Änderung der Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien erfolgt zum 01.07.2020.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse