Betreff
Erhöhung der Pflegegelder für die Unterbringung von Kindern in Familien (§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege)
Vorlage
JgA/0475/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Pflegepauschale für Kinder in Vollzeitpflege wird entsprechend der vom Bayerischen Landkreistag und Städtetag empfohlenen „Pflegekinderrichtlinien“ mit Wirkung zum 01.08.2020 wie folgt übernommen:

 

Altersstufen:

bis vollend. 6. Lj.

bis vollend. 12 Lj.

ab 13. Lj.

 

Vollzeitpflege bisher

 

854

 

958

 

1.098

Vollzeitpflege ab 01.08.2020

 

884 €

 

994 €

 

1.140 €

darin Anteil des Unter-haltsbedarfs des Kindes

 

 

534 €

 

 

644 €

 

 

 790 €

Wochenpflege

5 Tage (= 85 %)

 

751 €

 

845 €

 

 969 €

Wochenpflege

6 Tage (= 92,5 %)

 

818 €

 

919 €

 

 1.055 €

 

 

 


Mit Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom 04.02.2005 wurden für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die bayernweit geltenden „Pflegekinderrichtlinien“ des Städtetags mit dem Ziel übernommen, regelmäßig auch die aktuellen Anpassungen durchzuführen.

Die letzte Anpassung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege in Fürth erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 10.04.2019 mit Wirkung zum 01.07.2019.

 

Die neue Fassung der gemeinsamen Empfehlungen vom Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Städtetag vom 16.12.2019 liegt nunmehr vor (vgl. Anlage).

 

Das SGB VIII (§ 39 ff.) verpflichtet dazu, bei Vollzeitpflegen den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten der Erziehung sowie darüberhinausgehenden Sonderbedarf (z.B. Kindergartenbeitrag, Erstausstattung, Krankenhilfe) und wird in den Empfehlungen gleichermaßen geregelt.

 

Die umliegenden Jugendämter (Erlangen, Nürnberg, Nürnberger Land, Landkreis Fürth) übernehmen die Anpassung der Pauschalen entsprechend der vorliegenden Empfehlungen. Ansonsten besteht die konkrete Gefahr nicht ausreichend Pflegestellen zu gewinnen bzw. sich die vorhandenen Pflegeeltern abzuwerben. Dies würde zu einem Anstieg der kostenintensiveren stationären Hilfen führen.

 

Die (Vollzeit-)Pflegefamilien sind ein wichtiger Teilbereich in der Jugendhilfe. Sie bieten Kindern und Jugendlichen bei Bedarf eine langfristige Bleibeperspektive und eine gute Chance für ein gelingendes Aufwachsen in einem intakten Familienverbund. Für den Fachdienst bleibt es nach wie vor eine Herausforderung, die passende Familie zu finden und Pflegeeltern auf ihre Eignung hin zu beurteilen. Die Anforderungen, die an Pflegefamilien gestellt werden sind sehr hoch. Es gibt eine Vielzahl gewünschter Kompetenzen und ebenso Ausschlusskriterien. Dies gilt auch dann, wenn die Pflege durch Verwandte sichergestellt werden kann und Pflegegeld gewährt werden soll.

 

Finanzielle Auswirkung:

Von der Erhöhung sind nur Pflegekinder betroffen, die in Fürth bei ihren Pflegeeltern leben. Zum Stichtag 31.12.2019 sind aktuell 59 von insgesamt 69 Pflegekindern in Vollzeitlpflegefamilien betroffen. Für auswärtig untergebrachte Kinder gelten die Pflegesätze der dortigen Jugendämter.

 

Die Anpassung ergibt jährliche Mehrausgaben in Höhe von ca. 25.000 Euro.

 

Für die Vollzeitpflege insgesamt ist 2020 ein Betrag von 1,1 Mio Euro in den Haushalt eingestellt. Dieser Ansatz reicht nach einer Hochrechnung über das gesamte Haushaltsjahr 2020 (bei gleichbleibender Anzahl der belegten Vollzeitpflegeplätze) aus, ohne das zusätzliche Gelder bereitgestellt werden müssen.

 

Hinweis:

Die alternative Unterbringung der Kinder in stationären Jugendhilfeeinrichtungen würde rund vier bis fünfmal höhere Kosten verursachen. Höhere Fallzahlen in der Vollzeitpflege sind deshalb insgesamt wünschenswert, weil sie insgesamt kostendämpfend wirken.

 

Die Kämmerei wurde informiert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

25.000 €

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4556.7612

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Empfehlungen des Bayer. Landkreistages und Städtetages für die Vollzeitpflegen nach § 33

SGB VIII