Betreff
Planung eines zukunftsfähigen Wertstoffhofes
Vorlage
Abf/0154/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Umweltausschuss nimmt vom Sachstandsbericht Kenntnis und beauftragt das Amt für Abfallwirtschaft, die Planungen für den Bau eines „Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft“ unter Berücksichtigung der im Bericht genannten Eckpunkte fortzuführen.

 


Bereits mit Beschluss des Umweltausschusses vom 05.12.2019 wurde das Amt für Abfallwirtschaft (Abf) beauftragt, unter Beteiligung eines Ingenieurbüros die Eckdaten eines neuen Recyclinghofes Nord, insbesondere erforderliche Projektziele und eine Kostenschätzung, zu erarbeiten und dem Umweltausschuss im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses zur Entscheidung vorzulegen.

Für die vorgesehene Ausschreibung einer Generalplanung oder auch für einen Architektenwettbewerb ist vorab möglichst genau festzulegen, welche Planungsleistungen zu erbringen sind. Daran bemisst sich zum einen das Honorar. Zum anderen ist die Art der Planung vom Umfang des vorgesehenen Raumbedarfs abhängig. Die nachträgliche Änderung beim Umfang der zu errichtenden baulichen Anlagen kann Auswirkungen auf das gesamte Projekt haben.

 

Insofern ist es unabdingbar, zentrale Eckpunkte der Planung (Zielvorgaben) bereits im Rahmen der Vorbereitung des Grundsatzbeschlusses festzulegen.

 

Die Außenanlagen, die Müllabfuhr und die Verwaltung des Abf sind auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet verteilt. Die Nutzung eines gemeinsamen Standortes generiert zahlreiche positive Synergien. Sie bietet durch den Auszug der Abteilungen Müllabfuhr und Verwaltung in ein neues „Zentrum der kommunalen Abfallwirtschaft“ weiterhin die Möglichkeit, freiwerdende Flächen an andere Dienststellen abzugeben. Das Tiefbauamt wäre aufgrund der beengten Situation im Bauhof an einer Übernahme von Flächen der Abfallwirtschaft sehr interessiert. Für Nutzer des Ämtergebäudes Süd gilt das gleiche.

Hinzu kommt, dass aufgrund des Flottenzuwachses der hochwertige Fuhrpark der Müllabfuhr nicht mehr vollständig in den Hallen des Bauhofes untergebracht werden kann. Zudem sind die sanitären Einrichtungen an der Grenze der Auslastung bzw. darüber hinaus, weshalb auch aus diesen Gründen Handlungsbedarf besteht.

Vor diesem Hintergrund wird für die weitere Planung vorgeschlagen, folgende Eckpunkte festzulegen:

 

1.         Errichtung eines „Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft“ mit den nachfolgend unter Ziff. 2 bis 5 genannten Elementen auf dem Standort an der Rezatstraße, wobei Gemengelagen von Betriebs-, Kunden-, Park- und sonstigen Lieferverkehren vermieden werden.


Als Eigentümer des zukünftigen „Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft“ kann die Stadt Fürth als handelndes Vorbild agieren und ein Konzept für einen energieoptimierten Neubau erstellen. Ein energetisches Gesamtkonzept sollte vor allem die Grundbausteine für eine effiziente und nachhaltige Energienutzung beinhalten:

·       Bauliche Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle

·       Effiziente Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungssysteme

·       Nutzung von regenerativen Energien

 

2.         Anlagen für den Betrieb eines Recyclinghofes einschließlich Annahmestelle für Sonderabfälle sowie Vorhaltung von Abgabemöglichkeiten für sämtliche in der Abfallwirtschaftssatzung genannten Abfallfraktionen. Für ggf. in der Zukunft hinzukommende Fraktionen werden Erweiterungsmöglichkeiten vorgesehen.

 

3.         Anlagen für den Betrieb der Müllabfuhr

Für sämtliche Fahrzeuge der Müllabfuhr werden Abstellplätze in einer Warmhalle vorgehalten. Weitere Lagerflächen sind für Abfallbehälter, deren Reparatur und Pflege einzuplanen. Erweiterungsmöglichkeiten werden vorgesehen.

 

4.         Sanitäre Anlagen 

Schwarz-Weiß-Räume vom Personal des Recyclinghofes und der Müllabfuhr werden gemeinsam genutzt.

 

5.         Räume für die Verwaltung

Neben den Büroräumen für die Verwaltung werden auch Sozialräume, mind. einer auch als Schulungsraum (intern und für Öffentlichkeitsarbeit) nutzbar, eingeplant.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: