Der Umweltausschuss nimmt vom Sachstandsbericht Kenntnis und
beauftragt das Amt für Abfallwirtschaft, die Planungen für den Bau eines
„Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft“ unter Berücksichtigung der im
Bericht genannten Eckpunkte fortzuführen.
Bereits mit Beschluss des
Umweltausschusses vom 05.12.2019 wurde das Amt für Abfallwirtschaft (Abf)
beauftragt, unter Beteiligung eines Ingenieurbüros die Eckdaten eines neuen
Recyclinghofes Nord, insbesondere erforderliche Projektziele und eine Kostenschätzung,
zu erarbeiten und dem Umweltausschuss im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses zur
Entscheidung vorzulegen.
Für die vorgesehene Ausschreibung einer Generalplanung oder
auch für einen Architektenwettbewerb ist vorab möglichst genau festzulegen,
welche Planungsleistungen zu erbringen sind. Daran bemisst sich zum einen das
Honorar. Zum anderen ist die Art der Planung vom Umfang des vorgesehenen
Raumbedarfs abhängig. Die nachträgliche Änderung beim Umfang der zu
errichtenden baulichen Anlagen kann Auswirkungen auf das gesamte Projekt haben.
Insofern ist es unabdingbar, zentrale Eckpunkte der Planung
(Zielvorgaben) bereits im Rahmen der Vorbereitung des Grundsatzbeschlusses
festzulegen.
Die Außenanlagen, die Müllabfuhr und
die Verwaltung des Abf sind auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet verteilt.
Die Nutzung eines gemeinsamen Standortes generiert zahlreiche positive
Synergien. Sie bietet durch den Auszug der Abteilungen Müllabfuhr und
Verwaltung in ein neues „Zentrum der kommunalen Abfallwirtschaft“ weiterhin die
Möglichkeit, freiwerdende Flächen an andere Dienststellen abzugeben. Das
Tiefbauamt wäre aufgrund der beengten Situation im Bauhof an einer Übernahme
von Flächen der Abfallwirtschaft sehr interessiert. Für Nutzer des
Ämtergebäudes Süd gilt das gleiche.
Hinzu kommt, dass aufgrund des
Flottenzuwachses der hochwertige Fuhrpark der Müllabfuhr nicht mehr vollständig
in den Hallen des Bauhofes untergebracht werden kann. Zudem sind die sanitären
Einrichtungen an der Grenze der Auslastung bzw. darüber hinaus, weshalb auch
aus diesen Gründen Handlungsbedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund wird für die weitere Planung
vorgeschlagen, folgende Eckpunkte festzulegen:
1.
Errichtung eines „Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft“ mit den nachfolgend
unter Ziff. 2 bis 5 genannten Elementen auf dem Standort an der Rezatstraße,
wobei Gemengelagen von Betriebs-, Kunden-, Park- und sonstigen Lieferverkehren
vermieden werden.
Als Eigentümer des zukünftigen „Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft“ kann
die Stadt Fürth als handelndes Vorbild agieren und ein Konzept für einen
energieoptimierten Neubau erstellen. Ein energetisches Gesamtkonzept sollte vor
allem die Grundbausteine für eine
effiziente und nachhaltige Energienutzung beinhalten:
·
Bauliche
Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle
·
Effiziente
Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungssysteme
·
Nutzung
von regenerativen Energien
2.
Anlagen für den Betrieb eines Recyclinghofes einschließlich Annahmestelle für
Sonderabfälle sowie Vorhaltung von Abgabemöglichkeiten für sämtliche in der
Abfallwirtschaftssatzung genannten Abfallfraktionen. Für ggf. in der Zukunft
hinzukommende Fraktionen werden Erweiterungsmöglichkeiten vorgesehen.
3.
Anlagen für den Betrieb der Müllabfuhr
Für sämtliche Fahrzeuge der Müllabfuhr werden Abstellplätze
in einer Warmhalle vorgehalten. Weitere Lagerflächen sind für Abfallbehälter,
deren Reparatur und Pflege einzuplanen. Erweiterungsmöglichkeiten werden
vorgesehen.
4.
Sanitäre
Anlagen
Schwarz-Weiß-Räume vom Personal des
Recyclinghofes und der Müllabfuhr werden gemeinsam genutzt.
5.
Räume
für die Verwaltung
Neben den Büroräumen für die Verwaltung werden auch
Sozialräume, mind. einer auch als Schulungsraum (intern und für
Öffentlichkeitsarbeit) nutzbar, eingeplant.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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